Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)

SFF fügt an, dass bei Abs. 1 integriert werden sollte, dass bei der Abgabe von weiteren wichtigen medizinischen Gütern mit dem Begriff der Kosten sowohl die Kosten für das Produkt selbst wie auch die mit der Abgabe verbundene Leistung gemeint sind.

Art. 74d Übernahme der Kosten von diagnostischen Analysen

1Der Bund kann die Kosten von diagnostischen Analysen in folgenden Fällen übernehmen, soweit sie nicht von einer Sozialversicherung übernommen werden:

a. bei einer besonderen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit;

b. im Rahmen von nationalen Programmen nach Artikel 5 mit dem Ziel der Elimination einer übertragbaren Krankheit.

2Der Bundesrat regelt die Voraussetzungen der Kostenübernahme.

GDK, AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, NW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, ZH, VKS

sowie avsga, ARTISET, BAV, BLAV, GSASA, Hotelleriesuisse, PharmaSuisse, Santésuisse, Senesuisse, Sphf und SVPh beantragen, von der «kann»-Formulierung in Abs. 1 abzusehen, und «kann»

mit «trägt» zu ersetzen (gemäss avsga, BAV, BLAV, GSASA, PharmaSuisse, Santésuisse, Sphf und

SVPh kann «kann» mit «übernimmt» ersetzt werden). TG und VS erachten die hier beschriebene Kostenübernahme als Sache des Bunds, was entsprechend reflektiert sein muss. TI, ZH sowie avsga, BAV, BLAV, GSASA, PharmaSuisse, Senesuisse, Sphf und SVPh unterstreichen, dass die Kostenübernahme vor einer Krise geregelt und sichergestellt sein muss. AG, AI, AR, BE, BS, FR, GL, LU, NW, UR und VD führen aus, dass gerade zu Beginn einer gesundheitlichen Krise eine nicht klar geregelte Kostenübernahme Diskussionen um die Zuständigkeiten bzw. Kostentragenden nach sich zieht, was sich wiederum negativ auf die Teststrategien wie auch auf die Bekämpfung bzw. Eindämmung des Erregers auswirkt.

AeG BL, AeG LU, AGGL, AGSG, AGZ, BBV, BEKAG, BüAeV, FMCH, FMH, MedGes BS, MFÄF, MFE, PIGS, SBK, SGAIM, SGDV, SGED, SGN, SGP, SMGP, SMVS, SNM, SRO, SSAI, SSAPM, SVBG,

SVHA, UNION, VBSAE und VSAO betonen die Wichtigkeit des Zustandekommens der Preisgestaltung, insbesondere für die Durchführung und für die Auswertung der Tests (inkl. Bekanntgabe der Ergebnisse an die getestete Person), und führen aus, dass auch hier ein frühzeitiger konkreter Einbezug der Ärzteschaft (gemäss FMCH, SBK und SVBG der Einbezug der betroffenen Leistungserbringenden) unabdingbar sei. SMVS ergänzt, dass die tatsächlichen Kosten und benötigten Ressourcen angemessen berücksichtigt werden müssen. SFF fordert, dass sowohl die Kosten für das Produkt selbst wie auch die Durchführung der Tests und deren Auswertung im Gesetzestext berücksichtigt werden.

EKSI sowie IDS NE, SPHD und SSPH+ begrüssen die Kostenübernahme für präventive Tests zur Ausrottung übertragbarer Krankheiten, da die Kostenübernahme einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele des aktuellen Nationalen Programms NAPS leistet. So können niedrigschwellige und für die Betroffenen bezahlbare Testangebote geschaffen werden. EKSI sowie SGBE, Uni GE und WiBeG fordern, dass diese Möglichkeit nicht nur bei der Elimination, sondern auch wo sinnvoll für die wirksame Kontrolle von Infektionskrankheiten zur Anwendung kommt. Entsprechend soll Abs. 1 Bst. b mit «Elimination oder Kontrolle» ergänzt werden.

AHS, PINK CROSS, SAMW und SGCH unterstützen die vorgesehene Kostenübernahme für präventive Tests zur Elimination übertragbarer Krankheiten. Da eine besondere Gefährdung auch nur für eine bestimmte, besonders betroffene Bevölkerungsgruppe vorliegen kann, müsse auch in diesen Fällen eine Übernahme diagnostischer Analysen möglich sein, um einen Ausbruch rasch unter Kontrolle zu bringen und Testhürden durch Kosten zu eliminieren.

EKSI sowie AHS, PINK CROSS und SGCH unterstreichen, dass der Ausbau der Testkapazitäten für sexuell übertragbare Krankheiten dringlich sei. Art. 74d sollte deshalb möglichst rasch und separat in Kraft gesetzt werden.

AS, LB, LIBERTÉ und MV verlangen die Streichung des Artikels.