Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)
LIBERTÉ fordert eine Streichung, da das Subsidiaritätsprinzip Vorrang haben sollte. Gemäss N.I.E. verlieren die Kantone, die in der Verfassung garantierte Souveränität, wenn sie nicht durchgehend für den Vollzug zuständig seien.
Art. 77 Abs. 3 Bst. b und d
3Er kann zu diesem Zweck:
b. bei einer besonderen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit die Kantone anweisen, bestimmte Vollzugsmassnahmen umzusetzen;
d. Aufgehoben
AS, LB und LIBERTÉ wünschen, dass Abs. 3 Bst. b ersatzlos gestrichen wird. ALETHEIA und LB stellen fest, dass der Artikel zu wenig präzis sei und die Definition bezüglich der «besonderen Gefährdung» nicht klar ist. LIBERTÉ sieht das Subsidiaritätsprinzip verletzt.
Intergenerika und scin fordern, dass die alte Fassung beibehalten wird. Sie sehen es als nicht klar an, wieso dieser Artikel nur für die besondere Gefährdung gelten soll, und stellen die Frage, ob diese mit einer besonderen Lage gleichgesetzt wird. Ausserdem sei nicht klar, wieso Bst. d gestrichen werden soll.
Für TI ist der Grund für die Änderung von Abs. 3 Bst. b nicht klar und lehnt deshalb eine Anpassung ab. Die Aufhebung von Bst. d hingegen wird begrüsst.
Art. 80 Abs. 1 Bst. f und g
1Der Bundesrat kann völkerrechtliche Vereinbarungen abschliessen über:
f. die Beschaffung von wichtigen medizinischen Gütern gemeinsam mit anderen Staaten.
g. die Verknüpfung des Systems für die Erteilung von Nachweisen nach Artikel 49b mit entsprechenden ausländischen Systemen.
BFS, N.I.E., VB und vbfn stehen der internationalen Kooperation im Gesundheitswesen, insbesondere was die WHO angeht, sehr kritisch gegenüber und fordern, dass die Schweiz in der Gesundheitspolitik unabhängig bleibt. ALETHEIA streicht heraus, dass eine internationale Koordination eine Illusion sei und lehnt eine solche durch Dritte strikt ab. AS ist der Ansicht, dass die Schweiz souverän zu handeln hat und fordert die ersatzlose Streichung des Paragrafen. MV lehnt eine Umgehung des Parlaments durch den Bundesrat in der zentralen Frage der Beschaffung wichtiger medizinischer Güter ab und fordert, dass die bisherige Regelung beibehalten wird.
GRÜNE begrüsst, dass der Bundesrat völkerrechtliche Verträge zur gemeinsamen Beschaffung wichtiger Güter eingehen kann. Auch ABBV und Interpharma unterstützen die Schaffung der Möglichkeit für internationale Kooperation und merken gleichzeitig an, dass die Geltung von Abs. 1 Bst. f und g nur subsidiär erfolgen darf.
ABUK fordert die Streichung von Art. 80 Abs.1 Bst. g, da verpflichtende Impfnachweise zu einem indirekten Impfzwang führen. LB fordert Abs. 1 Bst. g zu streichen und eine Verknüpfung ohne evidenzbasierten Nutzen ausschliessen. LIBERTÉ lehnt aufgrund der Privatsphäre und des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung einen digitalen Impfausweis ab.
SPHD und SSPH+ stellen fest, dass Klärungsbedarf besteht und dass im Gesetzestext einige Beispiele in Klammern genannt werden könnten, um das Verständnis zu erleichtern. Anhand der Formulierung im Entwurf sei nicht klar, was mit «wichtig» in Bst. f gemeint sei.
SFF wünscht eine Ergänzung dahingehend, dass in Abs. 2 der Verweis auf Art. 62a eingefügt wird (Stichwort Rechtssicherheit).
N.I.E. fordert zwingend ein Referendum, falls Bst. f und g angepasst werden.