Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)
LV betont, dass die Chancengleichheit wichtig ist, aber bereits durch die Art. 8 und 35 BV geschützt wird. Das Ziel des EpG müsse weiterhin darin bestehen, den Zugang zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten zu gewährleisten. Indem der neue Text die Modalitäten dieses Zugangs präzisieren will, beseitige er die Garantie dafür. Weiter unterstreicht der Akteur, dass dieses Gesetz auf Art. 118 BV «Schutz der Gesundheit» basiert, jedoch die in Abs. 2 Bst. f gewählte Formulierung den Schutz der Wirtschaft auf die gleiche Stufe wie den Schutz der Gesundheit und der Gesellschaft stellt, was dem verfassungsrechtlichen Gesetzgebungsauftrag nicht gerecht wird. Die ursprüngliche Formulierung soll beibehalten werden.
N.I.E. fordert, dass auch unabhängige Studien/Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beim Ausrufen einer Pandemie hinzugezogen werden müssen. Auch dürften die Grundrechte nicht zum Schutze von Minderheiten ausgehebelt werden, sondern die Minderheiten müssten besser geschützt werden. Der Akteur bemängelt, dass der Bund in vielen Bereichen eine Ausweitung seiner Kompetenzen vorschlägt, was im Widerspruch zum erwähnten Subsidiaritätsprinzip steht.
PTK bemängelt, dass Abs. 2 Bst. f nur die Reduktion der Auswirkungen von übertragbaren Krankheiten auf die betroffenen Personen erwähnt, nicht aber die Reduktion der Ausbreitung bzw. der Übertragungen selbst. Auch erwähne Abs. 2 Bst. f (bereits bekannte) Langzeit- und Spätfolgen nicht und bei Abs. 3 fehlen grundlegende Prinzipien der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Ausserdem sei die Wirksamkeit von Schutzmassnahmen auf der Basis wissenschaftlicher Evidenz zu beurteilen.
PZ fordert, die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Planung und Umsetzung der Massnahmen in den Gesetzesartikel zu ergänzen.
Art. 3 Bst. e
In diesem Gesetz gelten als:
e. wichtige medizinische Güter: Heilmittel, Schutzausrüstungen und weitere für die Gesundheitsversorgung notwendige medizinische Produkte.
GDK, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, UR, VD und KAV sind einverstanden,
dass in diesem Gesetz neu Heilmittel (Arzneimittel und Medizinprodukte) und Schutzausrüstungen als «wichtige medizinische Güter» umschrieben werden. Gemäss GDK, AG, AI, BE, BL, BS, FR, GE,
GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, VKS und KAV sei jedoch unklar,
was unter «weitere für die Gesundheitsversorgung notwendige medizinische Produkte» verstanden werde, womit auch die allfälligen regulatorischen Auswirkungen dieser Bestimmung unklar seien. BS, GE, NE, VD und KAV fordern die Streichung von «weitere für die Gesundheitsversorgung notwendige medizinische Produkte». AR, FR, GE, NE, TI, VD und KAV schlagen vor, dass eine detaillierte Liste spezifizieren soll, was unter «weitere medizinische Produkte» zu verstehen sei. Gemäss NE und KAV sei in jedem Fall das Gesundheitspersonal von anderen medizinischen Gütern auszuschliessen. IFIK begrüsst den Ersatz des Begriffes «wichtige medizinische Güter» worunter auch Schutzausrüstungen sowie weitere Verbrauchsmaterialen fallen.
EKSI sowie ABBV, AHS, EFBS, H-CH, IFIK, ISPM BE, MCID, PD und PINK CROSS fordern, dass
Diagnostika und diagnostische Tests / Analysen ebenfalls als wichtige medizinische Güter betrachtet werden. IMM fordert, dass auch diagnostische Kits und zugehörige Verbrauchsmaterialien explizit unter den erweiterten Begriff «wichtige medizinische Güter» fallen. Gemäss EKSI müsse zudem sichergestellt werden, dass bei Bedarf auch alternative Probenentnahmen und Probenverarbeitungen ermöglich werden. PTK ergänzt, dass auch technische Ausrüstungen und Hilfsmittel definiert werden sollten.
AG, BS, LU, TG, ZH und VKCS weisen darauf hin, dass der zentrale Begriff der «Epidemie» zu definieren ist. Gemäss AG, BS, LU und VKCS sei auch der Begriff der «Pandemie» zu definieren.
SBK und SVBG weisen darauf hin, dass unter «notwendige medizinische Produkte» Geräte und allgemein die medizinische Logistik besonders zu erwähnen sind.