Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 131 Seiten
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xis kam es bei der Auszahlung der in diesem Zusammenhang vorgesehenen Entschädigungen oft zu erheblichen Verzögerungen. Auch wurden sie von Kanton zu Kanton unterschiedlich umgesetzt.
Digitalisierung
Die Digitalisierung spielt eine grosse und zunehmend wichtigere Rolle bei der Erfassung, Übermittlung und Analyse von Daten und Informationen, welche zur wirksamen und effizienten Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten notwendig sind. Der Aspekt der Digitalisierung ist im EpG bisher jedoch nur punktuell geregelt. Die gesammelten Erfahrungen seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2016 und während der Covid-19-Bewältigung haben verschiedene Schwächen im Bereich der Digitalisierung aufgezeigt:
− Once-Only-Prinzip: Eine grundsätzliche Herausforderung besteht darin, dass im Gesund-
heitsbereich eine Vielzahl von unterschiedlichen Systemen existiert, die einerseits von diversen Akteuren separat betrieben und andererseits nur ungenügend und teilweise gar nicht integriert oder interoperabel sind. Eine Folge davon ist, dass das Once-Only-Prinzip, gemäss welchem Informationen gegenüber den Behörden nur einmal eingegeben werden müssen, nicht gewährleistet werden kann. Die Folge während der Covid-19-Epidemie war, dass Informationen und Daten oft erst mit Verzögerung und lückenhaft erhältlich waren. Dies erschwerte es Bund und Kantonen, Informationen zeitgerecht und basierend auf Echtzeitdaten zu analysieren und Entscheidungen zu treffen.
− Bereitstellung von IT-Tools: Wichtige IT-Tools waren zu Beginn der Covid-19-Epidemie un-
genügend eingeführt, uneinheitlich oder gar nicht vorhanden. Für das Contact-Tracing beispielsweise wurde schweizweit mit 17 verschiedenen, teilweise unzweckmässigen Systemen gearbeitet. Für die Verwaltung der Impftermine wiederum mussten unter Zeitdruck Tools entwickelt werden, da noch keine existierten. Dies alles führte zu Verzögerungen, Mehrspurigkeiten, hohen Kosten und Diskussionen bezüglich Zuständigkeiten.
− Zugang zu Daten für die Forschung: Auch die Forschung wird von der unzureichenden
Digitalisierung beeinträchtigt. Untersuchungen zu übertragbaren Krankheiten sowie zur Wirkung von Schutzmassnahmen würden mit hochwertigen, maschinenlesbaren und aktuellen Daten vereinfacht. Wo solche Daten bereits verfügbar sind, fehlen die rechtlichen Voraussetzungen, sie in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
− Datenschutz: Von grosser Relevanz im Zusammenhang mit der Erfassung und Verarbei-
tung von personenbezogenen Gesundheitsdaten sind schliesslich auch Datensicherheit und Datenschutz. Diese müssen auch in Pandemiezeiten gewährleistet sein, erhielten jedoch gerade zu Beginn der Krisenbewältigung teilweise nicht die notwendige Aufmerksamkeit.
Globale Gesundheit zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten
Die Covid-19-Epidemie hat die Abhängigkeit der Schweiz von internationalen Faktoren verdeutlicht. Da sich Krankheitserreger in einer globalisierten Welt rasant ausbreiten, haben Eindämmungsmassnahmen im Ausland einen direkten Einfluss auf die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung.
Mit der Gesundheitsaussenpolitik der Schweiz 2019–2024 (GAP) hat der Bundesrat festgehalten, dass sich die Schweiz u. a. für die Stärkung des internationalen Systems für die Stärkung zur Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten auf globaler Ebene einsetzt sowie die WHO und deren Führungsrolle unterstützt, um auf Gesundheits- und humanitäre Krisen schneller und wirksamer reagieren zu können.
Die vorhandenen Finanzierungsmechanismen für Gesundheitsthemen im Bereich Forschungs- und Innovationsförderung sowie der Entwicklungszusammenarbeit dienen nicht primär der Stärkung des Gesundheitsschutzes der Schweizer Bevölkerung. In diesem Bereich besteht eine Lücke, welche ein effektives internationales Engagement der Schweiz zugunsten des Gesundheitsschutzes der Schweizer Bevölkerung praktisch verunmöglicht.