Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/53: Verkehrsflächen für den Langsamverkehr · 53 Seiten

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Gesamtgewicht

«Gesamtgewicht» ist das für die Zulassung massgebende Gewicht (Art. 9 Abs. 3bisSVG). Es ist das höchste Gewicht, mit dem das Fahrzeug verkehren darf.

Hoverboard

Zweirädriges, selbstbalancierendes Fahrgerät mit Fusssteuerung.

Kontrollschild

Das am Motorfahrzeug angebrachte Kennzeichen. Umgangssprachlich auch Nummernschild genannt (Autonummer).

Leergewicht

«Leergewicht» ist das Gewicht des einsatzbereiten, unbeladenen Fahrzeugs mit Kühl- und Schmiermittel und Treibstoff (mind. 90 Prozent der vom Hersteller oder von der Herstellerin angegebenen Treibstofffüllmenge), einschliesslich des Führers oder der Führerin, dessen oder deren Gewicht mit 75 kg angenommen wird.

Motorfahrräder

Fahrzeuge nach Art. 18 VTS.

Nutzlast

Die Differenz zwischen Gesamtgewicht und Leergewicht. Sie bezeichnet somit das maximal zulässige Gewicht der Ladung eines Fahrzeugs.

Postulatsbericht

Bericht des Bundesrates vom 10. Dezember 2021 «Verkehrsflächen für den Langsamverkehr»50

Radverkehrsflächen

Verkehrsflächen, auf denen Fahrradfahrende verkehren müssen oder dürfen, namentlich Radwege und Radstreifen. Wo spezifische Veloinfrastrukturen fehlen, übernehmen übrige Fahrflächen oder – bei entsprechender Signalisation – auch Gehflächen diese Funktion.

Segway

Segway Personal Transporter, meist kurz Segway genannt. Stehroller, der von der gleichnamigen US-Firma von 2001 bis 2020 hergestellt wurde. Die Bezeichnung «Segway» wird oft als Synonym für die Fahrzeugart Stehroller verwendet.

Tretunterstützung

Motorantrieb eines Fahrzeugs, der nur funktioniert, wenn in die Pedale getreten wird.

Typengenehmigung

Eine Erlaubnis zum Inverkehrbringen eines Fahrzeugtyps in Übereinstimmung mit den für die Herstellung einschlägigen technischen Anforderungen.

Zulassung, Fahrzeugzulassung

50 www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista > 18.4291 Postulat.