Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/53: Verkehrsflächen für den Langsamverkehr · 53 Seiten
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ten.44 Die Vorlage enthält Neuerungen, die sich auf die Gesellschaft und auf die Verkehrssicherheit auswirken. Massnahmen, wie beispielsweise der Schutz von Radstreifen mit baulichen Elementen, sollen zukünftig Unfälle verhindern. Somit könnte unter anderem die Gesundheit der Gesellschaft gesteigert werden. Ausserdem besteht die Möglichkeit, dass gleichzeitig die jährlichen Gesundheitskosten leicht gesenkt werden können.
Der Langsamverkehr beruht zu grossen Teilen auf menschlichem (Tret-)Antrieb. Der Ausbau des Langsamverkehrs könnte sich daher förderlich auf körperliche Fortbewegungsaktivitäten auswirken. Die Umsetzung der Motion Nantermod vom 10. März 2020 (20.3080 «Elektrofahrräder. Gesetzgebung an die Verwendung im Tourismus anpassen»)45 könnte zudem insbesondere Familien motivieren, in den Ferien und in der Freizeit vermehrt mit dem E-Bike anstatt mit dem Auto unterwegs zu sein. Davon ist wiederum eine positive Auswirkung auf die Allgemeingesundheit zu erwarten.
Gleichzeitig kann sich die Alterssenkung auf 12 Jahre negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken. Das Führen eines langsamen E-Bikes stellt aufgrund seiner Geschwindigkeit und seines Gewichts höhere Anforderungen als das Führen eines herkömmlichen Velos. Es kann sein, dass gewisse Kinder, z. B. aufgrund ihrer Grösse, ihres motorischen und kognitiven Entwicklungsstandes und der fehlenden Erfahrung, im Strassenverkehr damit überfordert sind und auf Verkehrssituationen und Gefahren noch nicht adäquat reagieren können. Dieses Sicherheitsrisiko soll durch die vorgeschriebene Aufsichtsperson minimiert werden.
Ausserdem wird Leicht-Motorfahrrädern, Stehrollern und schweren Motorfahrrädern eine Höchstgeschwindigkeit im reinen Motorbetrieb bis 25 km/h zugelassen (bisher 20 km/h). Damit wird der Unterschied zwischen der Höchstgeschwindigkeit der Tretunterstützung (wie bisher 25 km/h) und des reinen Motorbetriebs aufgehoben. Durch die einheitliche Höchstgeschwindigkeit sind weniger Überholmanöver zu erwarten, was das Unfallrisiko senkt.
5.4.2 Auswirkungen für den Fussverkehr
Die geplanten Änderungen der Verkehrsregelverordnung und der Signalisationsverordnung bewirken keine für den Fussverkehr nachteiligen Folgen. Im Gegenteil, sie sollen die Sicherheit von Fussgängerinnen und Fussgängern verbessern, indem Lenkerinnen und Lenker von schnellen und schweren Motorfahrrädern künftig nicht mehr verpflichtet sein sollen, Radwege (bzw. gemeinsame Rad- und Fusswege) zu benutzen und ihnen verboten sein soll, auf einer mit dem Signal Fussweg (2.61) und der Zusatztafel « gestattet» gekennzeichneten Verkehrsfläche zu fahren.
5.4.3 Behindertengleichstellung
Die vorgeschlagene Regelung fördert die sichere Benutzung von Kleinfahrzeugen durch Gehbehinderte. Nicht nur die bisherigen Elektro-Rollstühle und Elektro-Stehroller, sondern neu auch andere Arten von geeigneten Motorfahrrädern dürfen durch geh-
44 Die aktuelle Unfallstatistik kann beim Bundesamt für Strassen bezogen werden: www.astra.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Archiv Medienmitteilungen > Verkehrsunfälle 2021: Weniger Getötete, mehr Schwerverletzte> Dokumente> Unfallstatistik Strassenverkehr 2017-2021.
45 www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Curia Vista > Suche > Geschäftsnummer 20.3080.