Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/54: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie mit Bundesratsbeschluss im Mai 2024 · 10 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.0-13/1/4

1. Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung

Im Hinblick auf ein Inkrafttreten auf den 1. Juli 2024 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Anpassungen verschiedener Verordnungen im Energiebereich vorbereitet. Es handelt sich um Revisionen der Energieförderungsverordnung vom 1. November 2017 (EnFV; SR 730.03), der Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 (KEV; SR 732.11), der Niederspannungs-Installationsverordnung vom 7. November 2001 (NIV; SR 734.27) und der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (StromVV; SR 734.71).

2. Ablauf und Adressaten

Das UVEK eröffnete am 21. September 2023 das Vernehmlassungsverfahren. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 21. Dezember 2023. Die Vernehmlassungsunterlagen und Stellungnahmen können unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2023 > UVEK bezogen werden.

Der vorliegende Bericht fasst die Stellungnahmen zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben1.

3. Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden

Im Rahmen der Vernehmlassung sind insgesamt 68 Stellungnahmen eingegangen.Teilnehmende nach Kategorie Eingegangene Stellungnahmen Kantone24

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien4

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete1

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft4

Ausserparlamentarische Kommissionen2

Elektrizitätswirtschaft14

Industrie- und Dienstleistungswirtschaft1

Mieter- und Vermieterorganisationen1

Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen3

Organisationen der Bereiche Cleantech, erneuerbare Energien und Energieeffizienz6

Weitere energiepolitische und energietechnische Organisationen3

Weitere Adressaten5

Stellungnahmen insgesamt68

1 Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlagen wurden gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (VIG; SR 172.061) alle Stellungnahmen zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet. 3/10 BFE-D-32B43401/285