Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/54: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie mit Bundesratsbeschluss im Mai 2024 · 10 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.0-13/1/4

Erwärmung des Tiefengrundwassers

Die Nagra wünscht eine Regelung betreffend die Erwärmung des Tiefengrundwassers.

4.3. Revision der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)

Die Kantone AI, AR, SH, SZ, TG, TI und ZG, der SGV, der WWF sowie die Stiftung Pusch sind mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden.

Die Kantone NE und SO, die SVP, der SGB, der DSV, der VAS sowie EIT.swiss begrüssen die Neuregelung der Installationsbewilligung von Montage-Elektrikern EFZ für Installationsarbeiten in selbstbewohnten oder in eigenem Eigentum stehenden Wohnräumen und zugehörigen Nebenräumen. Die SP lehnt diese Änderung ab.

AEE und Swissolar beantragen eine Verlängerung der Frist im Artikel 35 Absatz 3 für die Durchführung einer Abnahmekontrolle von den aktuell geltenden zwei auf sechs Monate. Sie begründen dies damit, dass es widersprüchlich erscheine, dass Energieerzeugungsanlagen, die mit normkonformen und geprüften Komponenten gebaut würden und Teil der Energiestrategie 2050 seien, eine kürzere Kontrollperiode hätten als elektrische Installationen in spezifizierten Bereichen wie beispielweise Munitions- und Tankanlagen des Militärs, Räumen für Sprengstoff oder pyrotechnische Produkte.

Die BKW schlägt eine Klarstellung in Artikel 35 Absatz 3 und 4 letzter Satz vor, wonach die Einreichung des Sicherheitsnachweises stets auch das Mess- und Prüfprotokoll umfassen soll, weil die darin enthaltenen Messwerte zur Prüfung eines Sicherheitsnachweises durch die Netzbetreiberin benötigt werden.

Der VSE lehnt die Änderung der Artikel 34 und 35 sowie des Anhangs Ziffer 1.1.6 und 1.3.5 ab, da damit Aufgaben, die heute vom Inspektorat wahrzunehmen sind, auf die Netzbetreiber übertragen würden. Spezialinstallationen und Installationen, welche von Personen mit einer eingeschränkten Bewilligung erstellt wurden, sollen wie bisher durch das Inspektorat beaufsichtigt und verwaltet werden.

Primeo Energie unterstützt die Vorlage mehrheitlich und regt eine grundsätzliche Überprüfung und Vereinfachung der bestehenden Meldeprozesse an die aktuellen und zunehmenden Herausforderungen an.

Prométerre fordert eine Ergänzung von Artikel 37 Absatz 3. Der Sicherheitsnachweis soll besondere Normen für Installationen enthalten, die sich in der Nähe von Orten befinden, an welchen gewerbsmässig Nutz- oder Haustiere gehalten werden.

4.4. Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV)

4.4.1 Forderungen zur Vorlage als Ganzes

Die Kantone AR, BL, GR, LU, NE, OW, SO, SZ, ZG, die Mitte, der HEV und Swiss Small Hydro begrüssen sämtliche gemäss Vernehmlassungsvorlage vorgesehenen Verordnungsänderungen.

Die Kantone FR und JU, economiesuisse, der SGB, Swissmig und Alpiq unterstützen die Einführung des IKT-Minimalstandards im Stromsektor und die damit verbundenen Anpassungen.

Die Kantone BE, TI und der SGV sind mit den Anpassungen einverstanden. Die Kantone GE und TG sind ebenfalls einverstanden, bitten aber darum, einige Aspekte zu überdenken.

Die Kantone BS, SH, und VD sowie der SSV, die Grüne Schweiz, die SVP, die SP, der DSV, der VAS, der VSE, die Axpo, die BKW, die CKW, EWB, Primeo Energie, die Swissgrid AG, die Swisspower AG, BirdLife Schweiz, Pusch, die SES, WWF Schweiz und NWA stimmen im Grundsatz den Verordnungsänderungen zu, machen aber Änderungsanträge.

Kein Teilnehmer lehnt die vorgeschlagene Überarbeitung grundsätzlich ab.

6/10 BFE-D-32B43401/285