Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten

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Direktzahlungsverordnung

Ausserdem fordern Bio Suisse und IP Suisse die Überprüfung der Bezugsgrösse: Anstelle von 3,5 Prozent BFF auf Ackerfläche sollte die Bezugsgrösse «offene Ackerfläche» gelten. Zudem wurden zusätzliche Erleichterungen für Bio Suisse- und IP Suisse-Betriebe gegenüber den restlichen Betrieben und Ausnahmen für Betriebe mit Saatgutvermehrung verlangt.

Bewertung

Wirkung der Massnahme: Die Anrechnung aller geforderter Elemente an die 3,5 Prozent Acker-BFF reduziert die Wirkung der Massnahme sehr stark: Viele Betriebe müssten keine oder nur noch wenig zusätzliche BFF im Ackerbau anlegen. Die Anrechnung von Elementen, die direkt an die Ackerfläche angrenzen sollen, könnte zudem durch den Betrieb einfach erwirkt werden, indem eine nur wenige Meter breite neue Ackerfläche neben bestehenden BFF angelegt wird.

Erhöhte Flexibilität für die Betriebe: Mit der Anrechnung zusätzlicher Flächen an die 3,5 Prozent Acker-BFF erhalten die Betriebe zusätzliche Flexibilität: Sie müssen tendenziell weniger neue Acker-BFF anlegen.

Administrativer Aufwand: Eine zusätzliche Anrechnung von Flächen, die im Agrarvollzug entweder zurzeit nicht definiert sind oder die standortabhängig angerechnet werden, steigert den administrativen Aufwand und die Komplexität massiv. Weil nicht mehr auf die geltende Systematik der Flächen und Kulturen abgestellt werden kann, wird ein digitalisiertes Datenmanagement verunmöglicht. Ackerkulturen mit Untersaaten oder Agroforstsysteme sind als Kultur noch nicht definiert und können auch nicht innert der geforderten Frist von einem Jahr definiert werden. Extensive Wiesen etwa müssten aufgrund von Lagekriterien danach unterschieden werden, ob sie an die BFF auf Ackerfläche angerechnet werden dürfen oder nicht. Weiter sollen Flächen angerechnet werden, die heute nicht zu den BFF gehören, wie Ackerkulturen mit Untersaaten; dies ist systemfremd. Es sind somit viele Spezial- und Sonderbestimmungen nötig, die einzeln kontrolliert werden müssten. Für die Betriebe ist dies mit zusätzlichen Unsicherheiten verbunden.

Investitionsschutz: Für die Kantone ist dieser nicht gegeben. Die Beratung muss die neuen Regeln aufnehmen. Die IT-Systeme müssen erneut angepasst werden und ein vollständig digitalisierter Agrarvollzug ist nicht gewährleistet. Die Betriebe müssen sich mit neuen Regeln auseinandersetzen und feststellen, dass bereits vorgenommene Anpassungen der Fruchtfolge möglicherweise nicht notwendig gewesen wären. Hinzu kommt, dass die neuen Regeln erst im November 2024 beschlossen werden, zu einem Zeitpunkt also, an welchem die neue Fruchtfolge schon geplant oder umgesetzt sein wird. Der Investitionsschutz für die Mehrheit der Betriebe ist damit schlecht gewährleistet.

Variante 2: Entschärfung der geltenden Bestimmung: 3,5 Prozent BFF auf offener Ackerfläche

Beschreibung

Als Bezugsgrösse für die 3,5 Prozent gilt die offene Ackerfläche, also die Ackerfläche ohne Kunstwiesen. Dies verringert die Anzahl Hektaren an neu anzulegenden BFF im Ackerbau um rund einen Drittel.

Bewertung

Wirkung der Massnahme: Mit der Einschränkung der Fläche verringert sich auch die Wirkung um rund einen Drittel.

Erhöhte Flexibilität für die Betriebe: Mit der Erleichterung der Anforderung wird sämtlichen Betrieben eine zusätzliche Flexibilität verschafft.

Administrativer Aufwand: Der administrative Aufwand bleibt praktisch unverändert, da die Regeln nicht angepasst werden müssen, sondern lediglich die Bezugsgrösse verändert wird. Im Vollzug ändert sich nichts – das Datenmanagement bleibt gleich.

Investitionsschutz: Investitionen der Kantone und Betriebe sind praktisch vollständig geschützt. Die Systeme können ohne grossen Aufwand angepasst werden – eine Parametrierung der Bezugsgrösse

– offene Ackerfläche anstelle von Ackerfläche – reicht aus. Beratung und Vollzug erfolgen nach den bisher bekannten Regeln. Auch für die Betriebe ändern die Regeln nicht erneut. Die Investitionen in Anpassungen der Fruchtfolge sind geschützt und der Umfang der BFF kann flexibel reduziert werden.