Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten

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Direktzahlungsverordnung

zungen und Projektanforderungen vereinheitlicht. Wesentliche Vorgaben werden als Projektanforderungen definiert. So sollen die Ziele der Projekte auf die langfristigen Ziele des Landschaftskonzepts Schweiz ausgerichtet sein. Weiter wird eine Abstimmung auf die Flächen- und Qualitätsziele der kantonalen Planung der ökologischen Infrastruktur verlangt. Beibehalten und weiterentwickelt wird die Pflicht für eine Beratung. Der neue Beitrag wird erst nach Bewilligung der neuen Projekte durch das BLW ab 1. Januar 2027 ausgerichtet werden. Bis zur Ausrichtung der neuen Beiträge werden die laufenden Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte verlängert und nach bisherigem Recht bezahlt. Bis Ende 2026 werden ebenfalls weitere Bestimmungen zur Vernetzung und Landschaftsqualität nach bisherigem Recht angewendet. Damit soll für alle Beteiligten die höchstmögliche Planungssicherheit gewährleistet werden.

Die Anforderungen an Projekte für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität wurden in einem Kernteam erarbeitet, in welchem die Erfahrung mit den bisherigen Projekten Einfluss fand (Vertretung KOLAS und KBNL). Hauptziel war die administrative Entlastung der Landwirtschaftsbetriebe, die Reduktion des Aufwandes in den Projekten und im Vollzug sowie die Verbesserung der Wirksamkeit des Instruments.

Die nachfolgende Darstellung zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen LQ-Projekten, Vernetzungsprojekten und Projekten für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität.

Themen Landschaftsqualität Vernetzung Künftiges System

Anzahl Be- • 150 • > 1000 • ca. 150

richte

Grundlagen für • zahlreich und uneinhei- • zahlreich und uneinheitlich • Landschaftskonzept Schweiz (LKS) die Ausarbei- tlich • ökologische Infrastruktur

tung von Pro- • regionale und kantonale Grundlagen jekten • bestehende Analysen der

LQ / Vernetzungsprojekte Quantifizie- • pro Massnahme des • DZV • Zielwerte des LKS bis 2040 rung der Ziele Projektes Ende der 1. Periode: • quantitative Ziele für die spezifischen → 5 % ökologisch wert- Projektphasen volle BFF 2. Periode: 12‒15 % BFF 6‒7,5 % ökologisch wertvolle BFF Weiterführung • für eine 2. Periode müs- • für eine 2. Periode müssen • Verbesserung des Projektes anstelle sen 80 % der Ziele er- 80 % der Ziele erreicht wer- von Sanktionen auf Projektebene reicht werden den • in den Schlussberichten darlegen, wie eine bessere Annäherung an die Werte des LKS gelingen kann Budget und zwei Obergrenzen: • keine Obergrenze: • Ausgaben: 280 Mio. CHF Beiträge • kantonal: 150 Mio. CHF insgesamt rund 250.‒/ha LN und 130.‒/PN 120.‒/ha LN und 113 Mio. CHF • keine Obergrenze pro Projekt mehr 80.‒/NST (500‒1000.‒/ha BFF; • pro Projekt: 360.‒/ha LN 5.‒/Baum) und 240.‒/NST