Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 27Fedlex · Erläuternder Bericht
Direktzahlungsverordnung
kann der Verweis auf HODUFLU gestrichen werden und neu kann gesamthaft von Dünger gesprochen werden, da diese im gleichen System erfasst werden. Inhaltlich ändert sich nichts.
Anhang 1 Ziffer 2.1.10
Die Möglichkeit, dass die Kantone trotz Befreiung von der Berechnung der Suisse-Bilanz in Spezialfällen eine berechnete Bilanz einfordern, muss auch für den «Schnelltest Suisse-Bilanz» gelten. Dies gilt beispielsweise für Spezialkulturen oder bodenunabhängige Tierhaltung.
Anhang 1 Ziffer 2.1.13
Aufgrund der Integration von HODUFLU in das zentrale Informationssystem für das Nährstoffmanagement wird der Verweis auf HODUFLU durch den Verweis auf das zentrale Informationssystem für das Nährstoffmanagement ersetzt. Inhaltlich ändert sich nichts.
Anhang 1 Ziffer 6.1a.4 Einleitungssatz
Indem auf Anhang 1 Teil A der PSMV verwiesen wird, beschränken sich die Massnahmen gegen Abschwemmung und Abdrift auf den Einsatz von chemischen Stoffen. Der Einsatz von Mikroorganismen und Makroorganismen, z.B. Trichogramma gegen Maiszünsler und weitere Nützlinge, die gegen Schädlinge eingesetzt werden, ist somit ohne Massnahmen gegen Abdrift oder Abschwemmung möglich. Bei den chemischen Stoffen sollen neu die Stoffe mit geringem Risiko von Massnahmen ausgenommen werden. Es handelt sich derzeit um 7 Stoffe. Weiter soll die Einzelstockbehandlung ausgenommen werden. Die Anforderungen zur Reduktion von Abschwemmung und Abdrift sollen nur für die Flächenbehandlungen gelten. Die mit der Einzelstockbehandlung ausgebrachten Mengen an Herbiziden sind pro Fläche relativ gering und die Applikation erfolgt gezielt auf die Pflanze. Aus diesen Gründen besteht kaum ein Risiko zur Abschwemmung und Abdrift.
Auf Stufe Verordnung wird bewusst auf detailliertere Spezifikationen zur Massnahmenpflicht gegen Abschwemmung verzichtet. Es kann im Einzelfall sehr komplex sein zu bestimmen, auf welchen Flächen an welchen Stellen genau Massnahmen zu ergreifen sind. Ergänzend zur Verordnung wird deshalb gemeinsam mit den Vollzugs- und Kontrollstellen bis ca. Mitte 2024 ein Merkblatt erarbeitet, das sich an Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, kantonale Vollzugsstellen und Kontrollstellen richtet. Mittelfristig soll das Merkblatt in der Direktzahlungsverordnung verankert werden.
Anhang 1 Ziffer 6.2.2 Buchstabe b Buchstabe a
Die Pflicht für Kontrollfenster bei Vorauflauf-Herbiziden im Getreide entfällt. Ein Kontrollfenster kann auf freiwilliger Basis angelegt werden.
Anhang 2 Ziffer 4.1.9, 4.1.10 und 4.2.9
Mit der Einführung des Zusatzbeitrags Herdenschutz in der Sömmerung auf den 1. Januar 2024 müssen Alpen, die solche Zusatzbeiträge beantragen, Massnahmen zum Herdenschutz umsetzen. Der Kanton bewilligt dazu vorgängig Herdenschutzkonzepte. Die Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen bedeutet für die Bewirtschaftenden vor allem höhere personelle Aufwände. Mit den bisherigen Bestimmungen zu den Kunststoffweidenetzen können nun schwierige Situationen entstehen, weil insbesondere das zwingende unmittelbare Entfernen dieser Weidenetze nach dem Beweiden sehr hohe Aufwände verursacht. Viele bäuerliche Organisationen haben im Rahmen des Verordnungspakets 2023 in der Vernehmlassung die Aufhebung sämtlicher Vorschriften zu den Kunststoffweidenetzen verlangt. Eine Aufhebung kommt indes aufgrund der möglichen Konflikte mit Wildtieren nicht in Frage, jedoch sollen die Bestimmungen differenzierter und teilweise flexibler werden.
Der Einsatz von Kunststoffweidenetzen soll neu mit einer Auflage erlaubt sein, nämlich dass sie keine Probleme für Wildtiere verursachen. Die bisherigen Auflagen (nur für Übernachtungsplätze, in schwierigem Gelände oder bei hohem Weidedruck) werden damit ersetzt. Auf Alpen, die keine Herdenschutzkonzepte umsetzen, müssen Kunststoffweidenetze weiterhin ausnahmslos umgehend nach der Beweidung entfernt werden. Ausserdem können die Kantone wie bisher weitere Auflagen für den Einsatz solcher Weidenetze verfügen, damit Wildtiere keine Probleme haben.