Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten

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Strukturverbesserungsverordnung

Die Massnahmen tragen zur dezentralen Besiedlung des Landes und zur Erhaltung einer offenen und hochwertigen Landschaft bei. Die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt werden reduziert (Treibhausgase und Pflanzenschutzmittel).

6.4.4 Umwelt

Um einen Beitrag zur Erreichung der Umweltziele Landwirtschaft (2016, BAFU/BLW) zu leisten und die Umweltwirkung der Landwirtschaft zu reduzieren wird die Unterstützung von drei neuen Massnahmen vorgeschlagen: Die Anschaffung von Feldrobotern sowie elektrisch betriebenen Motormäher und Traktoren ohne fossile Treibstoffe.

Mit diesen Massnahmen sollen der Einsatz von Pflanzenschutzmittel und den Ausstoss von Kohlendioxid in die Atmosphäre langfristig stark reduziert werden.

Die Förderung der landwirtschaftsnähen Tätigkeiten mit Beiträgen (Förderung bisher nur mit Investitionskrediten) wird kaum zu zusätzlicher Bautätigkeit ausserhalb der Bauzone führen. Die Raumplanungsvoraussetzung sind sehr hoch gestellt um eine Baubewilligung zu erhalten.

6.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die geänderten Bestimmungen tangieren das internationale Recht nicht.

6.6 Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

6.7 Rechtliche Grundlagen

In Artikel 89 Absatz 2, 93 Absatz 4, 106 Absatz 5, 107a Absatz 2 und 177 LwG hat der Gesetzgeber dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, an die Gewährung der Investitionshilfen Voraus-setzungen und Auflagen zu knüpfen, Ausnahmen von der Selbstbewirtschaftung vorzusehen, den Erlass von Vorschriften vorwiegend technischer oder administrativer Natur auf das BLW zu übertragen sowie die Höhe der Investitionshilfen festzulegen.