Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten
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Strukturverbesserungsverordnung
Verbrennungsmotor abdecken. Es wird davon ausgegangen, dass bis 2035 die Traktoren und Motormäher ohne fossile Treibstoffe zum Standard werden und dann nicht mehr gefördert werden müssen.
Die anderen Massnahmen der Tabelle, die bereits in Kraft sind, werden jedoch aufgrund gesetzestechnischer Anforderungen dargestellt. Sie werden nicht zur Diskussion gestellt.
Anhang 6 Ziffer 4
In den spezifischen Bestimmungen wird klar geregelt, dass die Massnahmen auf Betriebsgemeinschaften angewendet werden können. Diese Präzisierung ist notwendig, weil nach Artikel 10 der landwirtschaftliche Begriffsverordnung (LBV; SR 910.91) den Zusammenschluss von zwei oder mehr Betrieben zu einem einzigen Betrieb führt.
Anhang 7
Mehrere Massnahmen werden aus Anhang 7 gestrichen, da die Höhe der finanziellen Unterstützung nun in Anhang 5, Ziffern 5.1, 5.2 und 8 geregelt ist.
Die Kürzung für Massnahmen, die während der Umsetzungsphase ergänzt werden, wird in Kongruenz zur Streichung in Artikel 50 Absatz 3 auch im Anhang 7 gestrichen.
6.4 Auswirkungen
6.4.1 Bund
Mit der Anpassung der Berechnung des Grenzbetrages sollen die Anträge der Kantone um Investitionshilfen des Bundes insgesamt stabil bleiben.
Die neuen Subventionstatbestände im Bereich der Strukturverbesserungen führen zu Mehrkosten in der Höhe von schätzungsweise 4.3 Millionen Franken (Jahr 2025). Die Senkung der Beiträge für die Verarbeitung, Lagerung, Verkauf (Berggebiet, gemeinschaftliche Massnahmen) kompensieren einen Teil dieser Mehrkosten. Grundsätzlich können die Kantone nur im Rahmen des vorgegebenen Budgets des Bundes die Massnahmen umsetzen, weshalb bei gleichbleibendem Budget des Bundes, die Kantone entweder eine Priorisierung der Fördermassnahmen entsprechend ihrer kantonalen Strategie vornehmen werden oder Wartelisten führen werden. Dieses Vorgehen entspricht einer langjährig erprobten Praxis im Rahmen der Verbundaufgabe. Erst im Zusammenhang mit der für die Umsetzung der Strukturverbesserungsstrategie 2030+ nötigen Finanzmittel kann die dort vorgesehene Stossrichtung umgesetzt werden.
6.4.2 Kantone
Die Umsetzung des Massnahmenpakets durch die Kantone hängt von deren Strategie betreffend für die Strukturverbesserungen im Rahmen des kantonalen und des vom Bund festgelegten Budgets ab.
Zahlreiche Vorschläge führen zu einer administrativen Vereinfachung bei der Bearbeitung der Dossiers. Die Kantone müssen jedoch aufgrund der neuen Massnahmen zur Förderung einer besonders umweltfreundlichen Produktion und zur Finanzierung des Landerwerbs mit einer Zunahme der Gesuche rechnen.
Die Förderung mit Beiträgen der Verarbeitung, Lagerung und Verkauf von regionalen landwirtschaftlichen Produkten im Talgebiet sowie der landwirtschaftsnahen Tätigkeiten in allen Produktionszonen bedarf in viele Kantone gesetzlicher Anpassungen.
6.4.3 Volkswirtschaft
Ziel der Massnahmen ist die Schaffung von zusätzlicher Wertschöpfung und der Erhalt bzw. die Schaffung neuer Arbeitsplätze im ländlichen Raum.