Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 16 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Landwirtschaftliche Zahlungsrahmen 2026-2029
1 Einleitung
Die Vorlage beinhaltet einen Bundesbeschluss zu den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026- 2029 und den erläuternden Bericht dazu.
Mit Beschluss vom 11. Oktober 2023 ermächtigte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), eine Vernehmlassung bei den Kantonen, politischen Parteien, Verbänden und Organisationen durchzuführen. Sie dauerte vom 11. Oktober 2023 bis zum 24. Januar 2024. Es sind insgesamt 113 Stellungnahmen von folgenden Stellen eingegangen:
- 26 Kantone sowie LDK, KOLAS und BPUK
- 6 Parteien
- 78 Organisationen und Firmen
Die Stellungnahmen wurden systematisch ausgewertet. Im vorliegenden Bericht werden sie in zusammengefasster Form dargestellt (Ziffer 3). Gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VlG; SR 172.061) werden die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet. Mit dem vorliegenden Bericht nimmt der Bundesrat von ihnen Kenntnis. Zur besseren Verständlichkeit der Ergebnisse enthält Ziffer 2 zuerst eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte der Vernehmlassungsvorlage. Die im Bericht verwendeten Abkürzungen sind aus dem Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmenden im Anhang ersichtlich.
2 Übersicht über die Vorlage
Nach Artikel 6 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) werden die finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche der Agrarpolitik in Form von Zahlungsrahmen mit einfachem Bundesbeschluss für höchstens vier Jahre bewilligt. Sie stellen vom Parlament für mehrere Jahre festgesetzte Höchstbeträge der Zahlungskredite für einen bestimmten Aufgabenbereich dar und signalisieren die Bereitschaft des Parlaments, die vorgesehenen Summen im Rahmen der Budgetbeschlüsse zu bewilligen. Die Ausgaben für die Landwirtschaft unterteilen sich dabei in die drei Zahlungsrahmen «Produktionsgrundlagen», «Produktion und Absatz» und «Direktzahlungen».
Der Bundesrat hat vorgeschlagen, in den Jahren 2026–2029 die Mittel für die drei landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen auf dem Niveau des Finanzplans 2026 weiterzuführen, wie er ihn mit dem Voranschlag 2024 mit IAFP 2025–2027 dem Parlament am 23. August 2023 unterbreitet hat. dungsdifferenzen)
(in Mio. CHF, mit Run- VA2024 FP2025 2026 2027 2028 2029 25-29 Total Produktionsgrundlagen 138,8 146,0 155,8 164,4 172,9 180,5 +5,9%674
Produktion und Absatz 544,5 544,5 538,7 538,2 537,2 536,2 -0,4%2151
Direktzahlungen 2757,2 2751,8 2725,6 2716,6 2708,0 2700,4 -0,5% 10 851
Total 3440,4 3442,3 3420,1 3419,1 3418,1 3417,1 -0,2% 13 676
Die Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an die Folgen des Klimawandels soll verstärkt unterstützt und damit die Resilienz der Lebensmittelversorgung und die Ernährungssicherheit verbessert werden.
• Zur Umsetzung der Strategie Strukturverbesserungen 2030+ sollen die Mittel für Strukturverbesse-
rungen bis 2030 sukzessive von 87 auf 125 Millionen Franken erhöht werden. Der Aufbaupfad erfordert bei den Strukturverbesserungen eine Aufstockung von insgesamt 86 Millionen Franken.