Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 16 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Landwirtschaftliche Zahlungsrahmen 2026-2029
Fokussierung auf eine der beiden Kategorien dürfe weder auf Projekt- noch Betriebsstufe erlaubt sein. Es brauche messbare Zielvorgaben und mehr Freiheit für die Landwirtinnen und Landwirte. Das System für die Messbarkeit existiere dank neuen Technologien.
Produktionssysteme
Neun Kantone (GL, ZG, FR, BL, AI, GR, AG, TG, TI), die GLP, bäuerlichen Kreise und Umweltorganisationen verlangen, dass wenn neue Programme eingeführt werden, diese durch zusätzliche Mittel oder durch die Streichung eines bestehenden Programms gleicher Zielvorgabe finanziert werden. Die Anforderungen an die Betriebe dürften nicht ohne Erhöhung der Beiträge gesteigert werden.
3.5 Verpflichtungskredit für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen 2026-2029
Die GLP, Umweltorganisationen und SCNAT lehnen den Verpflichtungskredit ab, weil aktuell die Strukturverbesserungsmassnahmen als biodiversitätsschädliche Subventionen untersucht werden. Solange diese Arbeiten noch im Gange sind, sei der Anpassungsbedarf unklar. Zudem sei die Herleitung für den Mehrbedarf der Mittel im Bericht intransparent und nicht nachvollziehbar dargelegt. Immer weniger Betriebe bewirtschaften immer mehr Flächen. Diese Entwicklung führe zu einem andauernden Druck, weitere Infrastrukturbauten und Transportanlagen zu bauen. Deshalb sei zu
gewährleisten, dass die Strukturverbesserungen kongruent mit der ökologischen Infrastruktur seien.
Gemäss der SPS, der Agrarallianz sowie der VKMB sei eine Erhöhung des Verpflichtungskredits an folgende Bedingungen zu knüpfen:
Keine Knüpfung der Strukturverbesserungsbeiträge an die Betriebsgrösse nach Standardarbeitskräften (SAK) oder in allen Zonen eine Senkung der unteren SAK-Grenze auf das Minimum;
Beiträge nur dann ausbezahlen, wenn die geplanten Vorhaben nachweislich keine negativen Auswirkungen auf die Biodiversität haben;
Beiträge für Massnahmen einsetzen, die eine klimaschonende Landwirtschaft unterstützen und diesbezüglich innovative Ansätze fördern.
Wichtiger als die Betriebsgrösse nach SAK sei das Betriebskonzept bzw. der Businessplan für ein Projekt. Strukturverbesserungsgelder dürften nur gesprochen werden, wenn sie mit einer kohärenten Politik den Ansprüchen an eine nachhaltige und klimaschonende Landwirtschaft gerecht werden und eine Biodiversitätsschädigung verhindert werden könne.
3.6 Auswirkungen
3.6.1 Auswirkungen auf den Bund
Keine spezifischen Bemerkungen.
3.6.2 Auswirkungen auf die Kantone
Die Kantone UR, BL und TG sowie die Interessenvertretungen für das Berggebiet (SAB, AG Berggebiet, SAV) weisen darauf hin, dass die Gegenfinanzierung in den Kantonen sichergestellt werden müsse. Der Kanton UR hat eine angespannte finanziellen Lage. Deshalb sei seine Gegenfinanzierung der Strukturverbesserungsbeiträge noch nicht gesichert. Er sei jedoch gewillt, durch eine Erhöhung der kantonalen Mittel für die Produktionsgrundlagen seinen Beitrag für eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Landwirtschaft zu leisten. Der Kanton BL behält sich vor, eigenständig aufgrund der finanziellen Möglichkeiten des Kantons über die Erhöhung der kantonalen Gegenleistung und zusätzliche Personalressourcen zu entscheiden.