Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/58: Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 · 16 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Landwirtschaftliche Zahlungsrahmen 2026-2029

3.4 Ausgestaltung der drei Zahlungsrahmen 2026-2029

3.4.1 Bisherige Entwicklung

Drei Kantone (AI, TG, TI) und die bäuerlichen Kreise fordern, dass für die Absatzförderung wichtiger Schweizer Produkte gleichviel Mittel wie bisher für das Basismarketing zur Verfügung stehen. Wie neuste wissenschaftliche Erkenntnisse aufzeigen, sei es absolut wichtig, die Bevölkerung über die Nachhaltigkeitsaspekte korrekt zu informieren. Der Kanton GL, die LDK und die KOLAS beantragen, dass auch das BLW seinen Verwaltungsaufwand mit Kosteneinsparungen von mindestens 2.5% reduzieren und dies in der Botschaft ausweisen müsse.

3.4.2 Übersicht über die drei Zahlungsrahmen 2026-2029

Zum Übersichtskapitel sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

Kompensation innerhalb der Zahlungsrahmen

Die Kantone GL, ZG, FR, BL, AI, GR, JU, TG, TI, LDK und KOLAS, GPS, Die Mitte, SVP, bäuerlichen Kreise, SAB und SGV sprechen sich gegen eine Mittelverschiebung von den Direktzahlungen zu den Produktionsgrundlagen aus und fordern Direktzahlungen in der bisherigen Höhe.

Mittelverschiebung aus den Zahlungsrahmen zu Agroscope

8 Kantone (UR, GL, ZG, BL, GR, TG, TI, NE), LDK, KOLAS, SAB und die bäuerlichen Kreise verlangen einen Verzicht auf die Verschiebung von 18 Millionen für die Erweiterung der Pflanzenzüchtung und den nachhaltigen Pflanzenschutz vom Zahlungsrahmen Produktion und Absatz zu Agroscope. Effizienzreserven und Effizienzgewinne aus dem Zukunftsprojekt Agroscope sollen dafür investiert werden.

Ausrichtung der Qualitäts- und Absatzförderung

Die GLP und SPS sowie Agrarallianz und VKMB regen an, die Ausrichtung der Qualitäts- und Absatzförderung im Sinne der Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung zu überprüfen und die Mittel so einzusetzen, dass sie nachhaltige und gesunde Ernährungsumgebungen unterstützen.

3.4.3 Zahlungsrahmen für Produktionsgrundlagen

Risikomanagement

Neun Kantone (GL, ZG, FR, BL, AI, GR, TG, TI, NE), LDK, KOLAS und die bäuerlichen Kreise fordern eine Finanzierung der Ernteversicherungen über zusätzliche Mittel ausserhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen.

Die SPS und GLP sowie die Umweltverbände beantragen, dass Beiträge an die Ernteversicherung an eine Anpassung an den Klimawandel gebunden werden. Die Mittel für das Risikomanagement dürften nicht zu einem Status quo führen. Es sollen insbesondere die Risiken besonders innovativer Betriebe für eine klimafreundliche und biodiversitätsfördernde Produktionsweise abgefedert werden.

Strukturverbesserungen

Alle Kantone, die LDK, KOLAS, Die Mitte, SVP und SPS sowie die bäuerlichen Kreise und landwirtschaftlichen Branchenorganisationen unterstützen die Erhöhung der Mittel für die Strukturverbesserungen. Ökostrom fordert eine stärkere Erhöhung der Mittel. Mit Ausnahme der Kantone ZH, BS, SG und der BPUK sowie economiesuisse sind die Befürworter einer Mittelerhöhung gegen eine Kompensation bei den Direktzahlungen. Der Kanton SO möchte die gewählten Erhöhungsschritte überprüfen lassen, damit diese mit den kantonalen Kofinanzierungen optimal koordiniert sind. Zudem sei eine administrativ vereinfachte Gesuchabwicklung für wirksame Massnahmen mit geringem Beitragsvolumen zu prüfen. Der Kanton NW weist darauf hin, dass eine Mittelverschiebung zu den Strukturverbesserungen zu höheren Kantonsbeiträgen führen könne und deshalb kritisch beurteilt werde. Die angespannte Situation der Kantonsfinanzen lasse aktuell wenig Spielraum zu. Im Kanton GL zeichne sich