Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/59: Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Umsetzung Motion 19.3445 Fraktion BD «Angemessene Entschädigung von Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern von Landwirtinnen und Landwirten im Scheidungsfall») · 15 Seiten

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SVF und SBLV begrüssen den präventiven Ansatz der vorgeschlagenen Lösung: bereits während der Ehe werden Finanzhilfen nur nach einer gemeinsamen Beratung ausbezahlt. SBLV weist darauf hin, dass sich mit dem Vorschlag Prävention, Information und verpflichtende Vorgaben ergänzen.

SKG und SBLV sehen die neue Lösung klar als Ergänzung zum vorgesehenen Versicherungsschutz bei den Direktzahlungen: Somit wird eine weitere Verbesserung der Absicherung erreicht. Der SBLV unterstreicht, dass der höhere administrative Aufwand verbunden sei mit einer grösseren Sicherheit für die Betriebe und die dort Tätigen. Für den SBLV stellt der Vorschlag eine pragmatische und konkrete Lösung dar, die einfach und rasch umgesetzt werden kann, ohne die Eigenverantwortung der Paare merklich zu schmälern.

Alliance F befürchtet hingegen, dass angesichts alltäglicher Realitäten eine reine Selbstdeklaration nicht ausreichend sei, um die Situation tatsächlich zu verbessern. Die SKG gibt zu bedenken, dass eine Selbstdeklaration problematisch sein kann: etwa bei finanzieller Abhängigkeit, aufgrund der Wohnsituation oder bei häuslicher Gewalt; umgekehrt kann sie auch als Machtmittel bei einer Nichtunterzeichnung wirken.

Alle vier Frauenorganisationen (alliance F, SKG. SVF sowie SBLV) fordern, dass Beratung und Lohnzahlung in der Selbstdeklaration verpflichtend sind. Dies verhindere, so der SBLV, dass ein obligatorisches Beratungsgespräch zu einer Alibiübung verkomme und ohne konkrete Verbesserungen oberflächlich abgehandelt würde. Der SVF erachtet die Lohnzahlungspflicht als wirksamer und unbürokratischer Schutz vor den negativen Folgen, die eine Scheidung oder die Auflösung einer Partnerschaft haben können. Die SKG gibt aber zu bedenken, dass grosse Investitionen eine konkrete Bedrohung für die Liquidität des Paares und die finanzielle Unterstützung der Ehefrau und der Kinder darstellen können.

Die SKG regt an, den Umgang mit Paaren in Trennung zu prüfen und dass die vorgeschlagenen Regeln und Anforderungen auch für Konkubinatspaare gelten sollten.

Für die SKG ist nicht klar, ob die gemeinsame Beratung unentgeltlich erfolgen wird oder nicht – sie plädiert für eine kostenlose Dienstleistung, damit sie effektiv in Anspruch genommen wird. Alliance F weist darauf hin, dass die gemeinsame Beratung zu einer Sensibilisierung für die Problematik führe und eine verpflichtende güterrechtliche Beratung zur Risikominderung diene. Alliance F unterstreicht, dass eine Zusammenarbeit mit anderen Stellen auch bezüglich Beratung in Sachen Güterrecht und Regelung der Mitarbeit möglich und nötig sei.