Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/59: Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Umsetzung Motion 19.3445 Fraktion BD «Angemessene Entschädigung von Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern von Landwirtinnen und Landwirten im Scheidungsfall») · 15 Seiten

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durch die Aufhebung bzw. Anpassung der nicht mehr zeitgemässen sozialversicherungsrechtlichen Sonderregeln in der Landwirtschaft umzusetzen; Vision Lw/HAFL erwähnt einzig die Sonderstellung bei der beruflichen Vorsorge, die aufzuheben sei. Der BVAR ist demgegenüber der Meinung, dass kein Handlungsbedarf bei der sozialversicherungsrechtlichen Stellung der mitarbeitenden Familienmitglieder bestehe, zumal auch kein Zusammenhang mit der Motion 19.3445 selbst erkennbar sei.

ARPP, Agora sowie BVAR fordern keine Änderung des BGBB, des FLG und des ZGB, sowie keine Verknüpfung mit den Direktzahlungen. VKMB befürwortet eine gemeinsame Bestimmung für Direktzahlungen und Strukturverbesserungsmassnahmen für eine breitere Wirkung.

Die Agrarallianz, VKMB und LDK weisen auf die Teilrevision des BGBB hin (Motion 22.4253), mit der die Stellung der Ehegatten gestärkt werden soll. Die Agrarallianz und VKMB erwähnen in diesem Zusammenhang die bewilligungsfreie Überschreitung der Belastungsgrenze zur Finanzierung güterrechtlicher Forderungen infolge einer Trennung. ZBB, BVNW, BVOW, BVUR, BVSZ/SZ Bäuerinnen sowie LBV betonen die Bedeutung des BGBB: So sei es etwa wichtig, im Scheidungsfall die Auswirkungen des BGBB zu kennen, welches den Wert der Landwirtschaftsbetriebe bestimmt.

LDK, suissemelio, BAK und Lw KK SO weisen auf den Anrechnungswert des landwirtschaftlichen Betriebes hin (Art. 213 ZGB): Dieser stelle im Scheidungsfall einen grösseren Hebel als eine Lohnzahlung dar und könne angemessen erhöht werden, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen. Agrarallianz, VKMB und Vision Lw/HAFL verweisen auf Art. 18 BGBB (resp. Art. 213 ZGB) und fordern eine Erhöhung des Anrechnungswerts sowie der Errungenschaftsanteile: So solle etwa der massgebende Zeitraum für die Erhöhung des Anrechnungswerts in Abhängigkeit mit der Lebensdauer der Investition stehen.

Agrarallianz, VKMB sowie Vision Lw/HAFL regen an, im ZGB zu prüfen, ob es nicht weitere Anpassungen braucht (u.a. im Zusammenhang mit der Anpassung von Art. 18 BGBB).

Agrarallianz, VKMB sowie Vision Lw/HAFL schlagen zudem vor, dass bei Betrieben mit selbständigerwerbenden Partner/-innen eine Kollektivgesellschaft gebildet wird, damit das Eigengut in der Buchhaltung klar abgegrenzt wird. Vision Lw/HAFL fordern, dass eingebrachtes Eigengut zwingend als Darlehen unter den Passiven aufgeführt, angemessen verzinst und bezüglich Amortisation berücksichtigt werden müsse. Vision Lw/HAFL weist zudem darauf hin, dass die Systematik des Zweiverdienerabzugs bewirke, dass tiefe Einkommen gar nicht erst ausbezahlt würden.

ASSAF und SOV weisen auf die Ungleichbehandlung zwischen Ehe- und Konkubinatspaaren hin.

Agrarallianz, VKMB sowie Vision Lw/HAFL finden, dass die vorgeschlagenen Anforderungen auch für qualifizierte Konkubinate, also Konkubinatspaare mit Kindern, gelten sollten.

Auf eine weitere Ungleichbehandlung weisen ASSAF, SOV, ZBB, BVNW, BVOW, BVUR, BVSZ/SZ Bäuerinnen sowie LBV hin: Die angemessene Entschädigung im Falle einer Scheidung betreffe alle Branchen, und das Landwirtschaftsrecht sei nicht das richtige «Gefäss», um allgemeine Probleme zu lösen.

Vision Lw/HAFL verweist auf Forschungsergebnisse und ist der Ansicht, dass sich die Beratung oft bei sozialen Themen, finanziellen oder persönlichen Schwierigkeiten zu wenig kompetent fühle und Hemmungen habe, sich in Privates einzumischen. Zudem würden bei der Beratung teils traditionelle Geschlechtervorstellungen vorherrschen. Agrarallianz, VKMB sowie Vision Lw/HAFL würden ein schweizweit einheitliches Beratungsdokument mit allen wichtigen Informationen für alle Akteure (Berater/-innen, Treuhänder/-innen, Notar/-innen etc.) begrüssen. Suissemelio, BAK und die Lw KK SO stören sich grundsätzlich an Pflichtberatungen.

ARPP, LDK, suissemelio, BAK sowie Lw KK SO betonen, dass die Informationstätigkeit und Sensibilisierung von Bund und Branchenverbänden weiterzuführen bzw. zu verstärken sei, damit sich bspw. die Einkommensaufteilung noch weiter zum Normalfall entwickelt.