Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/59: Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Umsetzung Motion 19.3445 Fraktion BD «Angemessene Entschädigung von Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern von Landwirtinnen und Landwirten im Scheidungsfall») · 15 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht

ARPP, Bio Suisse, Vision Lw/HAFL sowie Prométerre fordern, dass beide Punkte (Beratung und Lohnnachweis) in der Selbstdeklaration verpflichtend sind, damit das obligatorische Beratungsgespräch nicht eine oberflächlich abgehandelte Alibiübung sei. ZBB, BVNW, BVOW, BVUR sowie LBV verlangen demgegenüber, dass einzig die Beratung verpflichtend ist, um die Regelung möglichst schlank zu halten.

Prométerre hingegen findet, dass ausschliesslich die Lohnzahlung verpflichtend sein soll, damit so die negativen Folgen bei einer Scheidung massgeblich verringert werden können. Dies sei effizient, unbürokratisch und pragmatisch. Und Agora, BVAR sowie BVSZ/SZ Bäuerinnen wollen schliesslich keine kumulative Erfüllung der Voraussetzungen (Beratung oder Lohnnachweis). BVSZ/SZ Bäuerinnen stellen auch klar, dass es keine unterschiedlichen Anforderungen in Abhängigkeit des Investitionsvolumens geben soll.

ZBB, Prométerre, BVNW, BVOW, BVUR, BAK, BVSZ/SZ Bäuerinnen sowie LBV sind der Ansicht,

dass die Vorlage verschiedene Fragen aufwerfe und nicht geeignet sei für eine zielführende Umsetzung der Motion. Prométerre gibt zu bedenken, dass die Annahme der offenen Formulierung in ihrer jetzigen Form keine Gewähr dafür bietet, welche Bedingungen tatsächlich erfüllen werden müssen.

ZBB, BVNW, BVOW, BVUR, BVSZ/SZ Bäuerinnen sowie LBV stören sich an der Regelflut des Bundes, alles und jedes für die Landwirtschaft bis ins Detail zu regulieren.

Agora, ZBB, BVNW, BVOW, BVUR, BAK, BVSZ/SZ Bäuerinnen sowie LBV regen an, die Thematik in der Ausbildung zu integrieren. ZBB, BVNW, BVOW, BVUR, BAK, BVSZ/SZ Bäuerinnen sowie LBV betonen, dass die landwirtschaftliche Ausbildung ideal sei wegen der Ausbildungsanforderung für den Bezug von Bundesmitteln.

AG Berggebiet sowie SAV erachten die Vorlage als unausgegoren und fordern eine neue Lösung: Zusammen mit den Betroffenen soll eine neue Vorlage für eine umfassendere soziale Absicherung der Ehegatt/-innen ausgearbeitet werden. Agrarallianz, VKMB sowie Bio Suisse regen an, eine breit abgestützte Arbeitsgruppe mit Vertreter/-innen der relevanten Anspruchsgruppen (insbesondere VKMB, SBV, SBLV, Vision Lw) sowie Beratung und Forschung einzusetzen: So solle eine Massnahme entwickelt werden für 80 Prozent der Betriebe.

5.5 Weitere Kreise: Frauenorganisationen (4)

Vier Stellungnahmen von Frauenorganisationen wurden eingereicht: alliance F, SKG, SVF sowie SBLV. Alle vier Organisationen unterstützen die vorgeschlagene neue Bestimmung. Alliance F begrüsst die Bemühungen, die Situation der Frauen schrittweise, pragmatisch und nachhaltig zu verbessern.

SKG, SVF und SBLV stellen fest, dass Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen wirkten, machen aber darauf aufmerksam, dass trotz Verbesserungen Handlungsbedarf bleibt. SKG unterstreicht, dass Informations- und Sensibilisierungstätigkeiten von Bund und Branchenverbänden weiterzuführen seien. SVF sieht denn auch die Lösung als ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Der SBLV erwähnt explizit, dass weitere Verbesserungen für die Bäuerinnen nötig seien in den Bereichen Entlohnung, Status, soziale Absicherung, Eigentum, Bodenrecht, Ehe- und Güterrecht sowie das Zusammenleben im Konkubinat. Verbesserungspotential bestehe insbesondere bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung, da im Scheidungsfall in gewissen Situationen das Fortbestehen des Betriebes höher gewichtet werde als die finanzielle Zukunft der Bäuerin.

Die SKG weist darauf hin, dass mit dem Vorschlag auf die allgemeinen Empfehlungen des UN-Ausschusses von CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women) vom 1. November 2022 eingegangen wird und diese so umgesetzt werden.