Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/59: Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Umsetzung Motion 19.3445 Fraktion BD «Angemessene Entschädigung von Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern von Landwirtinnen und Landwirten im Scheidungsfall») · 15 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht
Die ablehnenden Kantone BE, LU, UR, BL, AI und TI weisen darauf hin, dass die Vorlage viele Fragen aufwirft und etliche Nachteile zur Folge hat, die gesamthaft überwiegen. Auch der zustimmende Kanton FR macht darauf aufmerksam, dass es noch weitere Präzisierungen brauche und offene Fragen verbleiben.
BS ist der Meinung, dass es eine neue Lösung für das sehr berechtigte Anliegen der besseren sozialen Absicherung von mitarbeitenden Partner/-innen für alle Landwirtschaftsbetriebe braucht.
5.2 Politische Parteien (4)
Folgende vier Parteien haben eine Stellungnahme eingereicht: Mitte, GPS, SPS sowie SVP. Mitte,
GPS und SPS stimmen dem Vorschlag zu, die SVP lehnt sie ab.
Die Mitte betont, dass ein Vorschlag der Branchenverbände (SBV, SBLV) umgesetzt werde und dieser somit breit abgestützt sei. Die SVP erachtet die Vorlage als Nötigung der eigenverantwortlich handelnden Landwirte und Landwirtinnen, die deren Eigeninitiative schwächt. Zudem erhöhe sie die Regulierungsdichte.
Die Mitte und die GPS anerkennen, dass die neue Regelung die mitarbeitenden Partner/-innen stärkt und ein wichtiger Schritt Richtung Gleichstellung darstellt. Die GPS betont aber, dass trotz Verbesserungen Handlungsbedarf bleibt. So solle etwa der Versicherungsschutz bei den Direktzahlungen gemäss AP22+ rasch umgesetzt werden.
Die SVP findet, dass Fragestellungen im Bereich der Sozialversicherungen der Frauen in der Landwirtschaft bereits in der Agrarpolitik ab 2022 aufgenommen und inzwischen auch umgesetzt wurden.
Die SPS ist der Ansicht, dass eine gemeinsame Bestimmung für Direktzahlungen und Strukturverbesserungen eine breitere Wirkung erzielen würde, obwohl die Gesamtwirkung mit dem Versicherungsschutz bei den Direktzahlungen gesehen wird.
Die SPS stört sich zudem am zu starken Fokus auf das Berggebiet: Die Änderung sollte nicht auf bestimmte Betriebe begrenzt sein. Die SPS fordert daher, dass die Verknüpfung mit den Strukturverbesserungsmassnahmen nochmals geprüft wird. Die SPS ist auch der Meinung, dass mit dem Vorschlag kleine Betriebe und ältere Partner/-innen benachteiligt werden, weil Investitionen doch eher in jungen Jahren erfolgen würden.
Die GPS und SPS weisen auf die Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts hin (Motion 22.4253), mit der die Position der Ehegatten gestärkt werden soll. Die SPS schlägt vor zu prüfen, ob es im Zivilgesetzbuch nicht weitere Anpassungen im Zusammenhang mit Artikel 18 BGBB brauche.
Die GPS fordert, dass beide Punkte (Beratung und Lohnzahlung/Einkommensaufteilung) in der Selbstdeklaration verpflichtend sind, da sowohl Beratung als auch Lohnnachweis präventiv positiv für die finanzielle Absicherung im Scheidungsfall wirkten. Die SPS fordert eine schweizweit einheitlichere und umfassendere Beratung mit z.B. einem schweizerischen Leitfaden.
Die SPS regt schliesslich an, eine Arbeitsgruppe einzusetzen und eine neue Lösung auszuarbeiten.
5.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Berggebiete und der Wirtschaft (3)
Die SAB anerkennt das Anliegen der Motion, lehnt aber die Vorlage ab: Die neue Bestimmung sei bezüglich Umsetzung nicht geeignet, der Thematik befriedigend zu begegnen und der Motion Rechnung zu tragen. Der SGB unterstützt die Vorlage zur Förderung der Gleichstellung und zur besseren finanziellen Absicherung. Der SBV hat als eine der beiden Branchenvertreter (nebst dem SBLV) den Vorschlag eingebracht und stimmt der Vorlage ebenfalls zu.