Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/59: Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Umsetzung Motion 19.3445 Fraktion BD «Angemessene Entschädigung von Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern von Landwirtinnen und Landwirten im Scheidungsfall») · 15 Seiten

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Der SGB betont, dass die aktuell rechtlich geltenden Bestimmungen unzureichend sind: In der Praxis gebe es Schwierigkeiten bei der Anwendung des Eherechts, so könnten selten Entschädigungen erwirkt werden. Der SGB stört sich auch daran, dass im Betrieb mitarbeitende Partner/-innen oder Ehegatt/-innen immer noch zu häufig nicht entlöhnt würden. Der SGB weist daher darauf hin, dass Handlungsbedarf bleibt.

Die SAB macht darauf aufmerksam, dass sich die vorgeschlagene Lösung auf jene Betriebsleiterpaare beschränkt, die ein Gesuch für einzelbetriebliche Strukturverbesserungen stellen – das sei der falsche Weg und die Vorlage unausgegoren: Die vorgeschlagene Lösung wirke praktisch nur im Berggebiet und auch nur dann, wenn eine Investition anfalle. Die SAB regt daher an, zusammen mit den Betroffenen eine neue Vorlage für eine umfassendere soziale Absicherung der Ehegatt/-innen auszuarbeiten. Der SBV wiederum ist dezidiert der Ansicht, dass sich der Anwenderkreis der Gesetzesgrundlage einzig auf Finanzhilfen für einzelbetriebliche Strukturverbesserungen beschränken soll.

Der SBV fordert, dass es keine Änderung des BGBB, des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) und des Zivilgesetzbuches (ZGB) geben darf, sowie auch keine Verknüpfung mit den Direktzahlungen. Der SBV betont, dass das FLG die Grundlage für das bewährte (Sozial-)Versicherungskonzept bildet und fordert vehement, dass es keine Diskussion über die sozialversicherungsrechtliche Stellung der mitarbeitenden Familienmitglieder gibt und dass die Sonderstellung ausgeklammert wird. Änderungen hätten nämlich weitreichende Konsequenzen mit enormen Mehrkosten. Die Überführung des FLG ins Familienzulagengesetz (FamZG) und die generelle rechtliche Ausgangslage seien zudem wiederholt geprüft und verworfen worden. Gemäss dem Parlament bestehe also kein Handlungsbedarf zur Präzisierung bzw. Klärung.

Der SBV verlangt keine kumulative, sondern eine alternative Erfüllung der beiden Voraussetzungen: also Beratung oder Lohn-/Einkommenszahlung. Der SGB fordert eine kumulative Erfüllung der Voraussetzungen (Beratung und Lohn-/Einkommenszahlung): Die Betroffenen würden mit dem Beratungsnachweis sensibilisiert und das Ausbezahlen eines Lohns wirke sich präventiv positiv auf die finanzielle Absicherung im Scheidungsfall aus.

5.4 Weitere Kreise: Landwirtschaftliche Kreise sowie aus der Ernährungswirtschaft (24)

Es sind 23 Stellungnahmen aus landwirtschaftlichen Kreisen sowie eine aus der Ernährungswirtschaft eingegangen. Davon stimmen neun (Agrarallianz, ARPP, AGORA, FSV, VKMB, SMP, Bio Suisse, Vision Lw/HAFL, BVAR) dem Vorschlag zu, 15 (AG Berggebiet, ASSAF, LDK, SAV, SOV, suissemelio, ZBB, Prométerre, BVNW, BVOW, BVUR, BAK, BVSZ/SZ Bäuerinnen, LBV, Lw KK SO) lehnen die vorgeschlagene Neuregelung ab, betonen aber, dass die Thematik sehr wichtig sei.

ASSAF und SOV weisen etwa darauf hin, dass für die Zukunft der Landwirtschaft ein ganzheitlicher Ansatz des schweizerischen Ernährungssystems unerlässlich ist. Agrarallianz, ARPP, AGORA,

VKMB, Bio Suisse sowie Vision Lw/HAFL betonen, dass trotz Fortschritten weitere Verbesserungen nötig bleiben, insbesondere etwa bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung. ARPP und Agora sind der Meinung, dass die Frauen heute aufgrund ihres ausserbetrieblichen Erwerbs sozial und finanziell besser abgesichert seien.

Suissemelio und BAK begrüssen grundsätzlich verbesserte Regelungen für eine angemessene Entschädigung im Scheidungsfall, allerdings müssten diese einen Mehrwert bringen sowie effektiv und vollzugstauglich sein.

Die Verbände ZBB, BVNW, BVOW, BVUR, BVSZ/SZ Bäuerinnen sowie LBV erachten es als selbstverständlich, dass sich Paare über güterrechtliche Aspekte und die Entschädigung der mitarbeitenden Partner/-in auseinandersetzen.

Die zustimmende Agrarallianz erachtet den Vorschlag als breit abgestützt, da er von den beiden Branchenverbänden SBV und SBLV entwickelt wurde. Bio Suisse ist hingegen der Ansicht, dass die Dis-