Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/61: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Personenverkehr sowie im Güterverkehr auf der Schiene · 7 Seiten

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr,

Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Verkehr BAV

Abteilung Politik

29. September 2023

Erläuterungen zum Entwurf der Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Personenverkehr sowie im Güterverkehr auf der Schiene

Aktenzeichen: BAV-042.54-3/9/4

Geschäftsfall:

1 Ausgangslage

Die vorliegende Verordnung basiert auf dem «Bewirtschaftungsmodell öV bei Strommangellagen», welches durch die Branche öffentlicher Verkehr (öV-Branche) im Herbst 2022 erarbeitet wurde. Das Bewirtschaftungsmodell soll ermöglichen, den öffentlichen Verkehr im Falle einer Strommangellage, insbesondere auch bei einer Kontingentierung entsprechend der Erfordernisse weiterzuführen. Anders als im Standard-Modell der Kontingentierung, bei dem Grossverbraucher für eine gewisse Zeitspanne weniger elektrische Energie beziehen dürfen, erfolgt die Bewirtschaftung im öffentlichen Verkehr und im Schienengüterverkehr mittels übergeordneter Reduktion der zu erbringenden Verkehrsleistung (Kapazitäts- und Angebotsreduktion) sowie in vorgängig festgelegten Szenarien zur Absenkung des Strombedarfs. Damit wird verhindert, dass durch eine punktuelle Kontingentierung der Beitrag des öffentlichen Verkehrs (öV) und des Schienengüterverkehrs zur Versorgung des Landes verunmöglicht wird oder die zeitlich und räumlich eng gekoppelten Transportketten über die verschiedenen Verkehrsmittel hinweg unterbrochen werden.

Die vorliegende Verordnung legt die Massnahmen fest, welche die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie des Schienengüterverkehrs im Rahmen einer Strommangellage durchführen müssen.

Im Vergleich zu anderen Branchen bezieht der Bahnverkehr in der Schweiz einen grossen Teil der Antriebsenergie aus dem eigenen 16,7 Hz-Bahnstromnetz.1 Während damit die eigentliche Traktionsenergie weitgehend autonom von der restlichen Stromproduktion ist, benötigen der öffentliche Verkehr und der Schienengüterverkehr zur Aufrechterhaltung des Betriebs Energie aus dem 50 Hz-Netz, so zum Beispiel für ICT Leistungen, Sicherungsanlagen, Bahnhöfe des Personenverkehrs, Rangier-, Formations- und Annahmebahnhöfe des Güterverkehrs, Betriebszentralen oder Serviceanlagen, aber auch für die Aufrechterhaltung der Produktion und Verteilung des Bahnstroms 16.7 Hz. Auch die Bus- und Strassenbahnbetriebe sind auf ein funktionierendes 50 Hz-Netz für Tankstellen, Haltestellen, Fahrgastinformation, Depots, Garagen usw. angewiesen.

Der öffentliche Verkehr kann seine Leistungen nur im Gesamtsystem erbringen, und zwar auf Basis von räumlich durchgehenden Linien sowie zeitlich und räumlich eng gekoppelten Transportketten über alle Verkehrsmittel hinweg (Bahn, Bus, Tram, Schiff, Seilbahn). Auch der Güterverkehr ist auf ein durchgehendes Logistiknetzwerk angewiesen, welches von den Anschlussgleisen und Umschlagsanlagen bis zum Bahnbetrieb auf eine kontinuierliche Versorgung von elektrischer Energie angewiesen ist.

1 Bei den DC- (Gleichstrom) und 50 Hz-Bahnen wird auch die Traktion der Züge aus dem 50 Hz-Netz gespiesen. BAV-D-EEAF3401/147