Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/71: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 9 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung

1 Einführung

Am 1. November 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Entwurf der Änderung der

Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV) in Vollzug von Artikel 48a des

Fernmeldegesetzes (FMG) eröffnet.

Die Vorlage zur Änderung der FDV enthält neue Bestimmungen zur Verbesserung der Verfügbarkeit der Mobilfunknetze und -dienste bei Störungen der Stromversorgung. Die neuen Bestimmungen beschreiben die betreffenden Störungen der Stromversorgung, legen fest, welche Fernmeldedienste dabei zu erbringen sind und regeln deren geografische und zeitliche Verfügbarkeit. Sie schaffen eine Berichterstattungspflicht über die Umsetzung der Massnahmen und regeln ein mögliches Audit zur Kontrolle der Vorbereitungen.

Die Vernehmlassung über Massnahmen zur Härtung der Mobilfunknetze gegen Störungen der

Stromversorgung dauerte vom 1. November 2023 bis zum 16. Februar 2024. Es sind 61

Stellungnahmen eingegangen, davon 26 von den Kantonen, 3 von den in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, 6 von gesamtschweizerischen Dachverbänden und 26 von weiteren interessierten Kreisen.

Im Anhang sind die einzelnen Teilnehmenden und das entsprechende Abkürzungsverzeichnis

aufgeführt. Die Stellungnahmen können auf der Website des BAKOM eingesehen werden

(www.bakom.admin.ch > Das BAKOM > Organisation > Rechtliche Grundlagen > Vernehmlassungen,

Anhörungen und Konsultationen > Vernehmlassung über Massnahmen zur Härtung der

Mobilfunknetze gegen Störungen der Stromversorgung).

2 Allgemeine Kommentare Die Stadt Lausanne, die Stadtpolizei Winterthur, die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, die schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB, die Vereinigung schweizerischer

Berufsfeuerwehren VSBF, die Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -

kommandanten KKPKS, die Regierungskonferenz Militär Zivilschutz und Feuerwehr RK MZF, der schweizerische Feuerwehrverband, die kantonale Gebäudeversicherung Freiburg ECAB KGV, die Vereinigung kantonaler Gebäudeversicherungen VKG, der schweizerische Gewerkschaftsbund SGB, der schweizerische Städteverband SSV, die eidgenössische Kommission für Lufthygiene EKL, die SRG, die FDP, die CARBURA, die Feuerwehr Koordination Schweiz FKS, der Verein Schutz vor Strahlung, und die Gebäudeversicherung Zug GVZG

begrüssen grundsätzlich den vorliegenden Verordnungsentwurf. Die Kommunikation mit und unter den Blaulichtorganisationen sei wichtig. Sprachverbindung und Internetzugang ermöglichten die

Kontaktaufnahme und unterstützten essenzielle Dienste. Dies sei wichtig, um die Krisenstäbe zu unterstützen und Schäden zu reduzieren. Synergien mit MSK müssten im Sinne eines wirtschaftlichen Betriebs koordiniert und umgesetzt werden.

Die Mobilfunkkonzessionärinnen Salt, Sunrise und Swisscom, die Fédération des Entreprises

Romandes FER, der Kanton SG, der Swico, die Chambre vaudoise du commerce et de l’industrie

CVCI, die politischen Parteien SVP und SP, die Cellnex, ASUT, Digitalswitzerland,

Economiesuisse, der schweizerische Gewerbeverband SGV und Suissedigital lehnen die Vorlage

ab. Die Mobilfunkkonzessionärinnen sowie ASUT, Economiesuisse und Cellnex stützen sich dabei auf ein von ihnen in Auftrag gegebenes Gutachten, wonach die gesetzliche Grundlage zur Härtung fehle. Ein weiteres Gutachten Rey geht auf die administrativen Schwierigkeiten in Zusammenhang mit Notstromaggregaten ein. Es wird insbesondere angebracht, dass die Massnahmen hinsichtlich des personellen (z. B. Schulung und Pikettstellung Personal), finanziellen und administrativen

(Bewilligungen und Logistik in Zusammenhang mit Notstromaggregaten) Aufwandes

unverhältnismässig erscheinen würden und schwierig umzusetzen wären. Auch wird moniert, dass die gesetzliche Grundlage für eine Kostenüberwälzung auf die Mobilfunkanbieterinnen in Zusammenhang

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