Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/71: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 9 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung

Artikel 108d Übergangsbestimmungen zur Änderung vom …

Absatz 1

Der Kanton FR weist darauf hin, dass die vorgegebene Frist möglicherweise zu kurz bemessen sei, um die Massnahmen rechtzeitig umzusetzen und so dem Risiko von Mangellagen in den kommenden Wintern zu begegnen. Die in Artikel 108d vorgesehenen Übergangsbestimmungen würden es jedoch ermöglichen, den Betrieb des Fernmeldenetzes aufrechtzuerhalten, bis allenfalls das mobile

breitbandige Sicherheitskommunikationssystem (MSK) das Sicherheitsfunksystem Polycom ablöst. Da das neue System teilweise die bestehende Infrastruktur der Mobilfunknetzbetreiber nutzen würde, sei es laut dem Kanton entscheidend, potenzielle Synergien koordiniert auszuschöpfen, um einen

wirtschaftlichen Betrieb für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Carbura ist der Ansicht, dass die Umsetzung Zeit brauche, aber acht Jahre sehr lange seien, gerade für den öffentlichen Telefondienst. Ein Vorziehen um mindestens 2 Jahre wäre empfehlenswert. Es sei darauf zu achten, dass diese langen Fristen dann auch tatsächlich eingehalten werden können.

Swisscom schlägt vor, den Absatz wie folgt zu ändern: Die Massnahmen zur Gewährleistung des Zugangs zu Notrufdiensten sind bis zum 31. Dezember 2034 umzusetzen, diejenigen zur

Gewährleistung der anderen Dienste bis zum 31. Dezember 2037.

Salt bringt den Vorschlag an, den Absatz wie folgt zu ändern: Die Massnahmen zur Gewährleistung der anderen Dienste bis zum 31. Dezember 2034.

Artikel 108d Übergangsbestimmungen zur Änderung vom …

Absatz 2

Der Kanton NE schlägt vor, dass das BAKOM den Umsetzungsplan sowie die Zwischenstandsberichte den Kantonen zur Verfügung stellen solle, da Letztere Informationen über den Stand der

Vorbereitungen der Mobilfunkkonzessionärinnen benötigten, um Vorkehrungen für eine mögliche Störung der Stromversorgung zu treffen.

Swisscom würde in Buchstabe a das Datum 30. Juni 2030 bevorzugen und in Buchstabe b die Daten wie folgt ändern: b. Sie reichen jährlich einen Zwischenstandsbericht ein, erstmals bis zum

31. Dezember 2031 und letztmals bis zum 31. Dezember 2037.

4 Weitere Kommentare und Vorschläge

Der Kanton BS, die FDP, der SSV, die Mobilfunkkonzessionärinnen Salt, Sunrise und Swisscom,

Swico, Cellnex, ASUT, Digitalswitzerland, Economiesuisse, Suissedigital, und der Verein Schutz

vor Strahlung schlagen Gespräche unter den betroffenen Akteuren vor, um Alternativlösungen

entwickeln zu können.

Die BORS, Schweizerischer Städteverband, VKG, die Kantone GR, JU, OW und UR wünschen,

dass neben der Erreichbarkeit der Notrufdienste durch die Bevölkerung auch die Datenkommunikation innerhalb der Organisationen als auch untereinander bei Stromausfällen möglich ist.

Der Kanton NE schlägt vor, dass die Kommunikation der technischen Dienste der Kantone und

Gemeinden, die am Betrieb kritischer und wesentlicher Infrastrukturen beteiligt sind, von den

Mobilfunkkonzessionären nicht eingeschränkt werden darf.

Der Kanton ZH hält fest, dass die Kantone als vollziehende Behörden der NISV (vgl. Artikel 17 NISV) jeweils frühzeitig über die konkret geplanten temporären Aufhebungen der Anlagegrenzwerte für Mobilfunkanlagen gemäss Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung informiert werden müssten.

Die ComCom möchte, dass der Bundesrat aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der

kritischen Telecominfrastrukturen bereits jetzt Vorgaben zur Härtung der Mobilfunknetze bei

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