Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/72: Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) · 92 Seiten

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Verschreibungen die Interoperabilität und den Schutz vor Mehrfacheinlösungen gewährleisten.

Für die Implementierung dieser neuen Funktionen, die u. a. interoperabel mit anderen Primärsystemen von Apotheken funktionieren soll, fallen zusätzliche Kosten an. Die technischen Anforderungen an das zusätzlich vorgegebene Austauschformat werden weiter unten im Kapitel erläutert.

Gemäss Resultaten aus der RFA sind zwei Drittel der in Spitälern verwendeten Klinikinformationssystemen (KIS) in der Lage einen Medikationsplan auszustellen. Bei Apotheken und Arztpraxen liegt der Anteil jeweils noch höher. Auch bei Spitex und Pflegeheimen ist die Integrationsfähigkeit überwiegend bereits gegeben.

Für den Medikationsplan wie auch für die elektronische Verschreibung werden künftig Austauschformate vorgegeben, welche den Datenaustausch zwischen verschiedenen Systemen vereinfachen sollen. Gemäss RFA erfüllen bereits 50 % der Anbieter für Informatiksysteme für Arztpraxen und 43 % für Spitäler den sogenannten «HL7 FHIR Standard», auf welchem die Austauschformate basieren. Bei Informatiksystemen für Apotheken liegt der Anteil tiefer. Gemäss der Umfrage, die BSS unter den Anbieterinnen der Primärsysteme durchgeführt hatte, planen dennoch die meisten Anbieter die Einführung dieses Standards. Dieser standardisierte Austausch ist entscheidend für die erfolgreiche Einführung des Medikationsplans, denn nur so kann die Transparenz und die interprofessionelle Zusammenarbeit und somit die Patientensicherheit verbessert werden.

In der Beurteilung der Praktikabilität der QR-Code Lösung für die Schnittstelle zwischen digitalem und papierbasiertem Medikationsplan erachten die Anbieterinnen der Informationssysteme den QR-Code grundsätzlich als gute Lösung. Die technischen Spezifikationen und weitere Anforderungen müssen eruiert werden.

Zusätzlich müssen anwenderfreundliche, elektronische Formulare auf den Informationssystemen der Gesundheitsfachpersonen integriert werden, damit ein Medikationsabgleich erfolgreich durchgeführt werden kann.

5.3.4 Anbieter von Dosierungsrechnern und -datenbanken

Es gibt zwei Optionen zur Implementierung eines Dosierungsrechners in Informationssystemen: Entweder könnten Anbieter der Primärsysteme einen eigenen Dosierungsrechner implementieren oder es werden Dosierungsrechner von anderen Anbietern in ein Primärsystem integriert. Allerdings kann die Umsetzung der vorliegenden Vorlage ein Potential für neue Marktanbieter für Dosierungsrechner bieten.

SwissPedDose stellt eine Datenbank mit harmonisierten Dosierungsempfehlungen zur Verfügung, die als Grundlage für einen Dosierungsrechner geeignet ist und die vom Bund finanziell unterstützt wird. Sofern Anbieter von Primärsystemen einen eigenen Dosierungsrechner auf Basis von SwissPedDose implementieren möchten, müsste SwissPedDose eine entsprechende Schnittstelle zur Verfügung stellen. Die Implementierung der Datenbank in den Primärsystemen ist bereits heute möglich. Abgesehen von dieser Schnittstelle sind die Auswirkungen auf die Anbieter, die Datenbanken zur Verfügung stellen, gering.

5.3.5 Handel und (berufsmässige) Anwenderinnen und Anwender

Arzneimittel für neuartige Therapien