Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/72: Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) · 70 Seiten
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SSAPM, SVHA, UNION, VBSAE und VSAO begrüssen die Digitalisierung ebenfalls und fordern weitere Klärungen. SVMTT begrüsst die Digitalisierungen mit Änderungen. EKJ und SGP schliessen sich grundsätzlich der Stellungnahme der FMH an, ausser im Bereich der CDS Tools, bei dem sie ein Obligatorium im ambulanten Bereich ablehnen. Spitex unterstützt das eRezept und den Medikationsplan und stellt weitere Forderungen. IG eMediplan bevorzugt die Freiwilligkeit der Medikationspläne, da noch einige Unklarheiten bestehen. AOVD, GHV, GIV, GMC, GMTVD, GNV, GOHIRV, GPV, GRCO, GRSVM, GVCP, GVG, GVPPEA und SVM lehnen die Änderungen im Bereich der Digitalisierung ab und betonen, dass die neuen Regelungen in einem neuen Gesetz, nicht im HMG, geregelt werden sollten. VSKT begrüsst die Änderungen im tiermedizinischen Bereich, äussern sich jedoch erstaunt, dass die Abgabe von Antibiotika in der Veterinär- und Humanmedizin in 2 verschiedenen Gesetzgebungen geregelt werden soll, und bitten dies zu überdenken. SBV, BEBV, BVAR, LBV, SKMV, SMP und Swiss Beef begrüssen die unbefristete Zulassung sind jedoch der Ansicht, dass eine Ausweitung des Informationssystems Antibiotika in der Veterinärmedizin (IS ABV) nicht nötig ist und lehnen im Bereich TAM Gesetzesänderungen auf Vorrat ab. SKMV schliesst sich ausserdem grösstenteils der Stellungnahme des SBV an.
Biorespect hält die Regelungen für ATMP für nicht ausreichend und finden ein, aus ihrer Sicht, offen definiertes Gesetz und Regulierungen auf Verordnungsebene nicht angemessen. AAV betont, dass die aktuelle Version zum Thema Digitalisierung für die Leistungserbringer generell inakzeptabel ist. ESCCAP erachtet die Vorlage als unverhältnismässig im Bereich der TAM und verlangen ein Hinausschieben neuer gesetzlicher Vorschriften bis weitere Erfahrungen gemacht werden können.
5.6 Dachverbände Wirtschaft
Scienceindustries weist darauf hin, dass keine wissenschaftliche Studie zu Resistenzen von antimikrobiellen Wirkstoffen durchgeführt wurde, fordert den Verzicht auf einen Swiss Finish und eine Klärung der Regulierung von Blutstammzellen. HKBB begrüsst klare Regelungen, betont jedoch, dass ein Swiss Finish vermieden werden sollte und sich die Schweiz bei den ATMP an der Praxis der EMA/FDA orientieren sollte. Sie verlangen, dass alle Massnahmen der Revision praxisnahe, ohne administrativem Mehraufwand und unter Berücksichtigung der Patientensicherheit umgesetzt werden müssen. Sie unterstützt Interpharma und Scienceindustries. Medswiss.net begrüsst die Regelungen der ATMP und äussert sich kritisch gegenüber den digitalen Systemen.
SZBLIND betont die Notwendigkeit der Barrierefreiheit im Hinblick auf digitale Dienstleistungen und fordert, dass das Thema bei dieser Vorlage berücksichtigt wird.
5.7 Ethikkommission
BK-SBK betont, dass der Embryo im revidierten HMG keinen angemessenen Schutz mehr erfährt und fordern, dass die Transplantation oder Verwendung embryonaler und fötaler menschlicher Gewebe und Zellen in einer separaten Regelung aufgenommen werden.
5.8 Industrie und Wirtschaft
Post begrüsst die Änderungen, insbesondere das eRezept und den elektronischen Medikationsplan und die Pflicht dazu. Sie betont ausserdem die Wichtigkeit des EPD. PEDeus betont, dass die verpflichtende Einführung eines CDS Tools im Sinne der Motion 19.4119 ist. HIN ist überzeugt, dass eine flächendeckende Einführung von elektronischen Medikationsplänen die Qualität der Medikation verbessern kann. Sie bevorzugen jedoch die Freiwilligkeit, da noch einige Unklarheiten bei der Ausführung, Haftung der Leistungserbringer und der Kosten und Vergütung bestehen.
5.9 Verbände der Krankenversicherer
Curafutura begrüsst die Vorlage grundsätzlich und Suva begrüsst die Digitalisierung.