Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/72: Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) · 70 Seiten

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UniGe und KS-GR, dass die Patientinnen und Patienten zur Mitarbeit aufgefordert werden müssen. GELIKO betont die Wichtigkeit des Einbezuges der Patientinnen und Patienten. IG eMediplan weist darauf hin, dass der Erfolg erheblich davon abhängt, dass die Patientinnen und Patienten alle Arzneimittel angeben. Ebenso weisen AeG BL, AeG SG, AGZ, BEKAG, BüAeV, FMH, GLAEG, HIN,

MedGes BS, SGAI, SGED, SGH, SNM, SRO, SSAPM, SVHA, UNION und VSAO darauf hin, dass die

Patientinnen und Patienten Mitwirkungspflichten haben und die Selbstmedikation auch angeben

müssen. AeG BL, AeG SG, AGZ, BEKAG, BüAeV, FMCH, FMH, GLAEG, HIN, KS-GR, MedGes BS, SGAI, SGED, SGH, SNM, SRO, SSAPM, SVHA, UNION, VBSAE und VSAO betonen auch, dass die

Pflicht zur Führung eines Medikationsplans nicht aus den bestehenden Pflichten für Gesundheitsfachpersonen abgeleitet werden kann.

SP, SGB und VASOS betonen, dass, auch wenn die Patientinnen und Patienten aktiv mitarbeiten müssen, die Verantwortung für den Medikationsplan bei den Leistungserbringern liegen muss. SP verlangt ausserdem, dass die Patientinnen und Patienten immer vollen Zugang auf ihre Gesundheitsdaten haben müssen. NE fordert ebenfalls, dass die Aktualisierung des Medikationsplanes nur von Personen durchgeführt wird, die berechtigt sind verschreibungspflichtige Medikamente abzugeben. Gleich fordert FMC, dass Personen, die Arzneimittel nur anwenden, den Medikationsplan nicht aktualisieren müssen, sondern nur die Personen, die Arzneimittel verschreiben, informieren müssen, wenn sie Diskrepanzen feststellen. Ausserdem weist FMC darauf hin, dass der zeitliche Aufwand für den Medikationsabgleich in Bezug auf gleichwertige finanzielle Abgeltung durch den Bundesrat geregelt werden sollte. AI, SG und AG weisen darauf hin, dass der Einbezug aller verschriebener und abgegebener Medikamente eine Herausforderung ist und nicht klar ist, wie die Verantwortung der Überprüfung der Gesamtheit der Arzneimittel weitergegeben werden soll. Ähnlich fragt GDK, wer die Verantwortung für die Medikationssicherheit trägt und wie die Koordination der Gesundheitsfachpersonen geregelt wird.

BE fragt ausserdem, wie das Ziel erreicht wird, Kontraindikationen und Fehlmedikationen zu vermeiden, wenn die Patientinnen und Patienten selbst entscheiden können, welche Gesundheitsfachpersonen die vollständige Einsicht in den Medikationsplan erhalten, selbst wenn es datenschutzrechtlich korrekt ist. Ähnlich weisen H+, Insel, SGH und Unimedsuisse darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Medikationsfehler unerkannt bleiben, wenn Patientinnen und Patienten bestimmten Gesundheitsfachpersonen keine Einsicht gewähren müssen. Insel fordert daher, dass alle Ärzte unkompliziert Zugang zum EPD und Medikationsplan haben. ZH, SH, BS, GR, TG, TI, GDK und SWR weisen darauf hin, dass eine volle Einsicht der Gesundheitsfachpersonen in den Medikationsplan von Nöten ist, um den Berufspflichten nachzugehen und ein vollständiges Bild der Medikation zu erhalten.

AVKZ, BAV, LAV, ONP, PharmaSuisse, Pharmavalais, Sphf und SVPh weisen darauf hin, dass die

Gesundheitsfachpersonen nur so weit verpflichtet werden können, als die Arzneimittel der Patientinnen und Patienten ihnen bekannt sind und sie die nötigen Kompetenzen besitzen. Sie fordern daher die Aufschiebung der Umsetzung, bis ein geeignetes System vorliegt, bei dem alle Gesundheitsfachpersonen die Medikationspläne einsehen können. Vergleichbar weisen GSASA und KSA darauf hin, dass die Gesamtheit der Arzneimittel nicht überprüft werden kann, wenn die Patientinnen und Patienten selbst entscheiden können, wer Einsicht auf den Medikationsplan hat. Sie sind ausserdem der Ansicht, dass die Abgabe eines Medikationsplans eine Pflicht sein sollte und der Medikationsplan allen Patientinnen und Patienten ausgehändigt werden sollte. Zusätzlich fordern sie, dass berechtigte Personen den Medikationsplan erhalten können, falls eine Person nicht mehr selbständig ist. Sie fordern des Weiteren, dass der Medikationsplan auch an die betreuenden Personen abgegeben werden dürfen, um den Informationsfluss entlang der Behandlungskette garantieren zu können. AAV fordert, dass die Verantwortung und die Entscheidungsfreiheit der Patientinnen und Patienten bezüglich Freigabe des Medikationsplans überdacht wird.

BS weist darauf hin, dass geklärt werden müsste, in welche Daten die jeweiligen Gesundheitsfachpersonen Einblick erhalten dürfen.

ZH, BE, FR, GR und AG verlangen eine Klärung der Aufsichtsaufgabe der Kantone. SZ betont, dass die Kontrollmöglichkeit der Kantone gestärkt werden sollte.