Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/72: Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) · 70 Seiten
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Ähnlich sind SGV, ASSGP, Scienceindustries und SDV der Ansicht, dass bei der Verschreibung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln kein Medikationsabgleich, sondern nur ein Interaktionscheck durchgeführt werden muss.
Systeme, Interoperabilität der Systeme und zentrale Lösung
JU, CARA, H+, Insel und Unimedsuisse verlangen einen gemeinsamen, nationalen, einheitlichen Medikationsplan. JU und CARA verlangen ausserdem, dass das eRezept mit dem nationalen Medikationsplan kompatibel sein muss und in diesen integriert wird. Zudem verlangt CARA, dass dieser vom Bund betrieben wird. H+, Insel, LUKS und Unimedsuisse betonen, dass bereits vorhandenen Systeme verwendet werden sollten. LUKS fordert ausserdem, dass der Bundesrat sich bei der Festlegung der Datenformate und Schnittstellen an bereit etablierten Lösungen zum Medikationsplan orientieren soll. Ähnlich verlangen AVKZ, BAV, GSASA, HIN, LAV, ONP, PharmaSuisse, Pharmavalais, SDV, Sphf und SVPh, dass bestehende Standards berücksichtigt werden und alle Beteiligten bei der Entwicklung der Standards miteinzubeziehen sind. Alle ausser SDV schlagen vor, dass bei der Festlegung des Austauschformates Apothekerinnen und Apotheker auch berücksichtigt und ausdrücklich erwähnt werden. BAV betont zusätzlich, dass ein gemeinsames System in die Primärsysteme der Leistungserbringer integriert sein muss. LAV erachtet es ausserdem als wünschenswert, dass der elektronische Medikationsplan als Format verwendet werden kann, auch wenn noch nicht alle IT-Optionen ausgereizt sind. IG eMediplan schlägt auch vor die betroffenen Akteure für die Ausgestaltung miteinzubeziehen.
APA plädiert für eine Ablage auf einer zentrale Datenplattform mit eingeschränktem Zugriff für anerkannte Leistungserbringer und Patientinnen und Patienten und fordert dazu eine Lösung für das Datenschutzproblem. Post empfiehlt das Betreiben einer zentralen Datenbank an Dritte zu übertragen und nicht von Bund betreiben zu lassen. Ausserdem wünschen sie, mit ihrer neutralen eHealth Plattform bei der Konkretisierung der Anforderungen miteinbezogen zu werden.
ASSGP und Scienceindustries verlangen, dass andere elektronische Lösungen geschaffen oder bereits bestehende breit und verbindlich etabliert werden, da ein Obligatorium des Medikationsplans noch zu lange auf sich warten lässt. SCTO betont, dass die Systeme und Anforderungen auf Verordnungsebene besser geklärt werden müssen. KSA und GSASA weisen darauf hin, dass viele Spitalinformationssysteme noch aufgerüstet werden müssen mit entsprechend finanziellem Aufwand, um die Anforderungen an das Austauschformt zu erfüllen. GR, KS-GR und Medswiss.net fragen, ob die Systeme für das eRezept und den Medikationsplan bereits für einen flächendeckenden Einsatz bereit sind.
VS unterstützt nachdrücklich die Verpflichtung zur Interoperabilität der elektronischen Systeme. Wie in der Vernehmlassungsantwort zum EPDG erwähnt, fordert Oncosuisse, dass die Systeminteroperabilität gewährleistet sein muss, daher begrüssen sie das Austauschformat «Medication Card document». EKK betont die Wichtigkeit der Interoperabilität der verschiedenen Systeme. SBK weist darauf hin, dass aktuell keine Interoperabilität zwischen den Systemen besteht und betonen die Gefahr der Unterversorgung von digitalisierungsfernen Personen. AI und SG fordern, um die Interoperabilität zu gewährleisten, dass der Bundesrat ein Referenzsystem zur Verfügung stellt, dem gegenüber die Softwarehersteller ihre Systeme und Austauschformate regelmässig testen können. Dr. B. Bugnon UniGe weist auf das Interoperabilitätskonzept von IPAG eHealth hin.
Verwaltung des Medikationsplans und EPD SO, BS, BL, SH, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU, AOVD, CARA, Comparis, Dr. JP. Robert, GDK, GELIKO, GHV, GIV, GMC, GMTVD, GNV, GOHIRV, GPV, GRCO, GRSVM, GSASA, GVCP, GVG, GVPPEA, KAV, KF, KSA, LAV, ONP, PharmaSuisse, PSPE, SDV, Sphf, SVM und SVPh verlangen,
dass der Medikationsplan systematisch und obligatorisch im EPD abgelegt und integriert wird. SSO ist der Ansicht, dass der Medikationsplan im Rahmen des EPD zu lösen ist. Für SPS ist die elektronische