Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/72: Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) · 70 Seiten
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fordern, dass im Medikationsplan alle Arzneimittel der Kategorien A-D aufgeführt sein müssen, genauso wie Arzneimittel der Komplementärmedizin, da auch diese mit anderen Arzneimitteln kontraindizieren können. BE stellt zusätzlich die Frage, ob Formula magistralis Arzneimittel und Arzneimittel nach eigener Formel ebenfalls in den Medikationsplan aufzunehmen sind. Gleichermassen fordern SH, TG,
ASSGP, EKJ, FMC, HIN, IG eHealth, Post, Scienceindustries, SDV und SGP, dass auch Arzneimittel
der Kategorie D erfasst werden und entsprechend auch die Drogisten verpflichtet sind einen Medikationsplan zu erstellen. IG eHealth fordert zusätzlich, dass alle Arzneimittel der Kategorie A, B und E aus Sicherheitsgründen zu erfassen sind. ASSGP und SDV sind hingegen der Ansicht, dass freiverkäufliche Arzneimittel (Kategorie E) höchstens auf freiwilliger Basis erfasst werden können. SO erachtet einen Medikationsplan nur dann als sinnvoll, wenn sämtliche Arzneimittel der Abgabekategorien A-D aufgeführt werden und eine Interaktionskontrolle durchgeführt wird. H+, Insel, SGH und Unimedsuisse weisen darauf hin, dass die Kriterien für die Aufnahme oder den Ausschluss von Arzneimittel, die in den Medikationsplan aufzunehmen sind, sorgfältig ausgewählt werden. Ausserdem weisen sie darauf hin, dass das Wechselwirkungspotential von Phytopharmaka unterschätzt werden können.
ASSGP, EKJ, IG eHealth, Scienceindustries, SDV und SGP fordern zusätzlich eine Unterscheidung zwischen Dauermedikation und akuter kurzfristiger Medikation. IG eHealth verlangt ausserdem ein Archiv für abgesetzte Arzneimittel. Ähnlich verlangt APA eine befristete Eingabe der Medikation, damit der aktuellste Stand ersichtlich ist.
Dr. B. Bugnon UniGe betont die Wichtigkeit, dass alle Interventionen an den Patientinnen und Patienten verbindlich in den Medikationsplan eingetragen werden. APA verlangt, dass alle Details der Medikationseinnahme sowie Allergien, Unverträglichkeiten und das Impfverzeichnis aufgenommen
werden. Hingegen weisen GR, AeG BL, AeG SG, AGZ, AVKZ, BAV, BBV, BEKAG, BüAeV, FMH, GLAEG, IPAG eHealth, KS-GR, LAV, MedGes BS, ONP, PharmaSuisse, Pharmavalais, SGAI, SGED, SGH, SNM, Sphf, SRO, SSAPM, SVHA, SVPh, UNION, VBSAE und VSAO darauf hin, dass
einmalige Abgabe, wie Immunisierung üblicherweise nicht aufgenommen werden. EKJ, FMCH und IG eMediplan fordern, dass einmalige Anwendungen von Medikamenten nicht in den Medikationsplan aufgenommen werden müssen und Medswiss.net sieht Probleme bei der Einschliessung einmaliger Abgaben in den Medikationsplan. BE ist gleichermassen der Ansicht, dass die Aufnahme jeglicher Arzneimittel unverhältnismässig ist. Ausserdem weist er darauf hin, dass der Medikationsplan ein falsches Bild vermitteln kann, da nicht alle verschriebenen Arzneimittel auch eingenommen werden und sich die Medizinal-/Gesundheitsfachpersonen zu stark auf digitale Hilfsmittel verlassen.
Medbase und VSVA weisen darauf hin, dass es für Indikationsstellung und Verschreibung eines Medikamentes zusätzliche Parameter braucht, die auch für einen sachlichen Medikationsabgleich gebraucht werden sollten. Sie fordern daher, dass der Medikationsplan mit diesen Elementen ergänzt wird und der Bundesrat Ausnahmen definieren kann.
Medikationsabgleich
SPS fordert, dass genau definiert sein muss, was ein Medikationsabgleich umfasst.
LUKS weist darauf hin, dass nicht klar ist, was die Basis für den Medikationsabgleich ist und fragt, wie sichergestellt wird, welches die richtigen Informationen sind.
BBV hält fest, dass die ärztliche Sorgfaltspflicht, die Behandlungsstandards und die Dokumentationspflicht keine weiteren gesetzlichen Grundlagen bedarf und dass das Verlangen eines Medikationsabgleiches bei jeder Erstellung oder Aktualisierung des Medikationsplans aus ärztlicher Sicht eine nicht zu akzeptierende Formulierung ist. FMC hält fest, dass unter Berücksichtigung des «over alerting» geprüft werden sollte, ob nur für Medikamente mit einem dokumentierten Interaktionsrisiko ein Medikationsabgleich durchgeführt werden muss. Gleichermassen betont SO, dass systematische Medikationsanalysen zielführender sind, um die Patientensicherheit zu erreichen.