Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/72: Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) · 70 Seiten

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SVPh begrüssen, dass Motion Stöckli 19.4119 grundsätzlich aufgenommen wurde. PharmaSuisse unterstützt zudem die Bemühungen der SAPP. BFG, Comparis und KF begrüssen die Revision, betonen jedoch, dass die Umsetzung und Finanzierung konkreter zu regeln ist. EKK begrüsst dieses Thema, weist jedoch darauf hin, dass der Erfolg stark von der konkreten Umsetzung abhängt und verlangt besondere Aufmerksamkeit für den Datenschutz und die Interoperabilität. Insel begrüsst die Vorlage, fordert jedoch klare Regeln, um die Privatsphäre und Integrität zu schützen. VASOS fordert den Einbezug der Geriatrie.

APA sieht Art. 26b schon als erfüllt an, im Sinne von Art. 26 durch die Beachtung der anerkannten Regeln der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften.

Medbase und VSVA begrüssen den Einsatz der Systeme für verschreibende Instanzen, lehnen jedoch die Verwendung solcher Systeme für öffentliche Apotheken als unverhältnismässig ab. BE lehnt eine Verpflichtung ab und fordert dafür eine Empfehlung zur Benutzung der Systeme. Ausserdem sehen sie Unklarheiten und potentielle Probleme in der Umsetzung. GR, AeG BL, AeG LU, AeG SG, AGZ,

AOVD, BBV, BEKAG, BüAeV, Dr. JP. Robert, FMCH, FMH, GHV, GIV, GLAEG, GMC, GMTVD, GNV, GOHIRV, GPV, GRCO, GRSVM, GVCP, GVG, GVPPEA, IPAG eHealth, MedGes BS, Medswiss.net, MFE, PSPE, SGAI, SGAIM, SGED, SGH, SMVS, SNM, SRO, SSAPM, SSO, SVHA,

SVM, UNION, VBSAE und VSAO lehnen das Obligatorium ab. MFÄF lehnt die Verpflichtung auch ab, da die CDS Tools schon weit verbreitet sind und die Wirksamkeit durch Verpflichtung verloren geht. KS-GR lehnt ein Obligatorium ebenfalls ab, da die Systeme noch nicht über alle notwendigen Funktionen verfügen. SO lehnt eine Verpflichtung ab, da entsprechende Dosierungen auch aus einer kostenfreien Datenbank wie SwissPedDose (SPD) manuell ermittelt werden können.

SSO weist zusätzlich darauf hin, dass eine Regulierungskostenabschätzung fehlt, obwohl zum Thema CDS Tool eine durchgeführt wurde.

Systeme und Interoperabilität der Systeme

Insel und Unimedsuisse verlangen, dass für den Datenaustausch gängige Formate verwendet werden, um Mehrkosten zu vermeiden. Interpharma, Scienceindustries und VIPS fordern, dass die Interoperabilität der Systeme auch auf weitere Pläne wie DigiSanté abgestimmt sein muss.

FR, BS, BL, SH, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU, KAV und GDK fordern, dass die eingesetzten, elektronischen Systeme zur Berechnung der Dosierung auf einer einheitlichen, in der Schweiz anerkannten Grundlage basieren und dass die Verwendung von SPD gesetzlich geregelt wird. SH, AG, BL, TG, ZH, BE, GR, KAV und SPD schlagen vor den Zugriff auf die Dosierungstabelle als Webapplikation und über einen zentrale, vom Bund betreute, kostenlose und unkomplizierte Datenbank sichergestellt werden.

AVKZ, BAV, LAV, ONP, PharmaSuisse, Pharmavalais, SDV, Sphf und SVPh verlangen, dass die

CDS Tools in die Primärsysteme integriert werden. KSA betont, dass für den grössten Nutzen die CDS Tools in die elektronische Verschreibung integriert werden sollten. KSA verlangt ausserdem, dass die Anbieter die harmonisierten Dosierungsempfehlungen verbindlich gewährleisten und ausweisen können müssen. Ähnlich hält SPD fest, dass die Datenbank von SPD oder analog für die CDS Tools gepflegt und weitergeführt werden müssen und H+, Insel und Unimedsuisse verlangen, dass die Aktualität der Daten sichergestellt ist. TI, VD, VS, NE, GE und JU fordern, dass die Dosierungsrechner auf einer einheitlichen, staatlich betriebenen Quelle von Referenzdaten beruhen sollte.

Verantwortung und Kompetenzen

BBV hält fest, dass es der behandlungsverantwortlichen ärztlichen Person überlassen werden sollte, ob eine Arzneimitteldosierungsüberprüfung durchgeführt werden sollte, da CDS Tools nur zur Unterstützung von klinischen Entscheiden dienen und diese nicht vorgeben sollten.