Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/75: Verordnung über das automatisierte Fahren (AFV) und Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen (ÖStFV) · 7 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-511-05.1-15/2/12
1 Ausgangslage
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) unterstützt basierend auf geltendem Recht heute bereits Innovationen im Bereich der Energie, des öffentlichen Verkehrs und der Umwelt mit Forschungsaufträgen oder mit Finanzhilfen. In der operativen Umsetzung der Fördertätigkeit arbeiten die Ämter des UVEK eng zusammen, da die Innovationsthemen vielfach mehrere Themengebiete streifen.
In den vergangenen Jahren hat sich im Zusammenhang mit dem Megatrend der Digitalisierung und dem Teilaspekt der intelligenten Mobilität gezeigt, dass es seitens des Bundes keine Möglichkeit gibt, neuartige Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen mittels Finanzhilfen zu fördern. Was im Energiebereich durch das Bundesamt für Energie (BFE) mit Finanzhilfen für Pilot- und Demonstrationsprojekte oder im Bereich des öffentlichen Verkehrs (umgesetzt durch das Bundesamt für Verkehr/BAV) seit vielen Jahren möglich ist und mit grossem Mehrwert praktiziert wird, ist im Themenbereich der Intelligenten Mobilität auf öffentlicher Strasse mangels genügender Rechtsgrundlage nicht möglich.
Mit Artikel 105a des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) hat das Parlament die Grundlage für Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen geschaffen. In Absatz 5 wird der Bundesrat mit der Regelung der weiteren Vorgaben auf Verordnungsstufe beauftragt. Er setzt die Bestimmung mit der vorliegenden Verordnung um. Dadurch sollen Pilot- und Demonstrationsanlagen oder Projekte zur Erprobung neuer technologischer Entwicklungen (nachfolgend kurz «P+D» genannt) unterstützt werden können, die der Gesuchsteller ohne eine Finanzhilfe nicht durchführen könnte.
Auf dem Weg von einer ersten Idee bis zu einem marktfähigen Produkt gibt es verschieden Stadien des Erkenntnisstandes und/oder der Produktereife. Die P+D kommen zeitlich nach der Forschung, sind aber in aller Regel noch weit von der Markteinführung entfernt (vgl. dazu Abbildung 1). Aus diesem Grunde beinhalten sie Aufwand, der – wenn überhaupt – erst künftig gedeckt werden kann. Dies führt mitunter dazu, dass innovative, kleinere Unternehmen die ausreichende Kraft dieser Vorfinanzierung nicht haben und die Idee nicht einmal die Projektreife erreicht.
Abbildung 1: Auszug aus «BFE – Pilot- und Demonstrationsprogramm» www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/forschung-und-cleantech/pilot-und-demonstrationsprogramm.html 2/7 ASTRA-D-0AB33401/158