Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/76: Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) · 9 Seiten

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Organisationen und Verbände im Medienbereich sprechen sich mehrheitlich gegen die Vorlage aus. Sie verweisen insbesondere auf einen möglich Stellen- und Standortabbau der SRG und eine insgesamt geringere gesellschaftliche Integrationsleistung des Service public.

1.1 Ergebnisse der Vernehmlassung

1.2 Allgemeines

Angesichts der beträchtlichen Anzahl der Stellungnahmen fokussiert der Bericht auf die wichtigsten Eingaben.1 Im Zentrum stehen dabei die Haltungen der Kantone, der in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, der Dachverbände sowie der von der Verordnungsänderung besonders

betroffenen Interessengruppen. Für Einzelheiten sei auf die öffentlich zugänglichen Stellungnahmen

> UVEK

Praktisch durchwegs wird in den Stellungnahmen begrüsst, dass der Bundesrat die «SRG-Initiative» ablehnt. Einigen geht der Vorschlag zu weit. Viele befürchten einen Abbau beim Service public. Zudem kritisieren viele, dass der Finanzrahmen der SRG vor der Definition des Auftrags bestimmt wird. Diese Reihenfolge sei umzukehren. Moniert wird ferner, dass in den Vernehmlassungsunterlagen wichtige Informationen fehlen, beispielsweise Aussagen zu den konkreten Folgen der geplanten Senkung hinsichtlich des Budgets, des Umfangs und des Inhalts des SRG-Angebots.

Anderen Teilnehmenden hingegen geht der Vorschlag des Bundesrates zu wenig weit. Viele erachten die Absenkung der Haushaltabgabe als zu moderat, bzw. sie fordern die Abschaffung der

Unternehmensabgabe.

Sowohl von ablehnenden wie auch von zustimmenden Stimmen wird teilweise das Vorgehen aus demokratiepolitischer Optik kritisiert: Die unterbreitete Vernehmlassungsvorlage, d.h. eine Regelung auf dem Verordnungsweg, verhindere eine öffentliche bzw. parlamentarische Debatte zu einer Frage von politischer Relevanz, bzw. nähme diese vorweg.

1.3 Stellungnahmen der Kantone

14 Kantonsregierungen haben sich für die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats

ausgesprochen (AG, AI, AR, BE, GE, LU, NE, NW, SH, SO, SG, SZ, ZG, ZH). Sie sehen darin einen akzeptablen Kompromiss zur «SRG-Initiative». Zwar habe die Senkung der Radio- und

Fernsehabgabe Mindereinnahmen der SRG zur Folge. Diese werden aber als verkraftbar gewertet, die Abstriche beim heutigen Angebot als zumutbar beurteilt. Ein gutes mediales Grundangebot der SRG bleibe damit noch bestehen. Der Kanton BE findet, mittelfristig sei die Unternehmensabgabe

abzuschaffen.

Viele Kantone knüpfen ihre Zustimmung an Forderungen: Prominent zur Sprache kommt dabei die Beibehaltung der regionalen Berichterstattung der SRG. Diese sei für die Sprachregionen, aber auch die (ländlichen) Regionen unabdingbar für die unabhängige Meinungsbildung der Bevölkerung.

Entsprechend verlangen die Kantone, auf einen Abbau zu verzichten, namentlich bei den

Regionaljournalen von Radio SRF. Mehrere Kantone (z.B. AG, GE, NE, SO) fordern ferner, die Senkung der Abgabe dürfe nicht auf Kosten der konzessionierten Lokalradios und Regionalfernsehen erfolgen.

12 Kantone (BL, BS, FR, GL, GR, JU, OW, TG, TI, UR, VD, VS) sprechen sich gegen die Senkung der Abgabe und für den Erhalt des Status quo der SRG aus. Sie betonen die wichtige Rolle der SRG für die demokratische Meinungsbildung, den nationalen Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt der Schweiz. Die Kantone warnen vor einem Verlust an Service public und Angebotsvielfalt bei einer

1 Stellungnahmen, die keine klare Position vertreten, bleiben im Bericht ausgeklammert. 3/9 BAKOM-D-55D73401/347