Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/79: Änderung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag · 8 Seiten
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Mit dem Ziel den administrativen Aufwand für das BAZG sowie die Reisenden so gering wie möglich zu halten und Verkehrsbehinderungen an den Grenzübergängen zu limitieren, sieht das EFD vor, die Senkung der Wertfreigrenze durch lenkende Massnahmen zu begleiten, sodass die Verzollungen mehrheitlich digital abgewickelt werden können. Insbesondere muss die Verzollungsapplikation «QuickZoll» angepasst werden. Diese wurde im Jahr 2018 zur Abwicklung der einfachen Selbstverzollung im Reiseverkehr eingeführt. Dabei wurde im Interesse einer möglichst schnellen und einfachen Lösung auf die Umsetzung verschiedener Mehrwertsteuersätze verzichtet und nur die Verzollung zum Normalsatz ermöglicht. Bis zur Inkraftsetzung per 1. Januar 2025 kann die Wertfreigrenze in der App ohne wesentliche Aufwände angepasst werden. Eine Erweiterung, damit die Verzollung in der App auch zu einem reduzierten Mehrwertsteuersatz möglich wird, ist geplant. Sie ist voraussichtlich jedoch erst auf den 1. Januar 2027 möglich. Eine solche Änderung bedingt ein grundsätzliches Redesign der App «QuickZoll», welches mit Kosten und zusätzlichem Ressourcenbedarf verbunden ist. Ohne Verzichtsplanung mit negativem Einfluss auf die laufenden DaziT-Entwicklungen ist eine frühere Realisierung nicht möglich.
Das BAZG führt seine Kontrollen risikobasiert und lageabhängig durch. Eine tiefere Wertfreigrenze kann Einkaufstouristinnen und -touristen auch dazu verleiten, ihre Waren nicht zur Einfuhr anzumelden, das heisst die Waren zu schmuggeln. Das BAZG wird deshalb seine Kontrollen im Bereich des Reiseverkehrs verstärken und vermehrt Bussen – auch für Kleinstbeträge – aussprechen müssen.
Den personellen Ressourcenbedarf kann das BAZG mit eigenen Mitteln abdecken. Durch das Berufsbild der Fachspezialisten Zoll und Grenzsicherheit, die 360°-Zollkontrollen durchführen, wird es künftig über mehr flexibel einsetzbareres Personal verfügen. Das für diese Kontrollen eingesetzte Personal wird in der Folge aber für andere Kontrollen des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht zur Verfügung stehen.
8.2 Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft
Es ist denkbar, dass sich das Einkaufsverhalten der Bürgerinnen und Bürger mit einer tieferen Wertfreigrenze ändert. Ob aber künftig weniger eingekauft wird, ob weniger dafür aber öfters eingekauft wird und ob die Ware korrekt versteuert wird, kann nicht beurteilt werden. Im Hinblick auf Lebensmittel dürfte die Senkung der Wertfreigrenze kaum Auswirkung auf den Auslandeinkauf haben, da die Preisunterschiede zum benachbarten Ausland weit über dem Mehrwertsteuersatz von 2,6 % liegen. Aufgrund der Inflation im Euroraum und den gestiegenen Preisen im Ausland könnte ein Einkauf für schweizerische Konsumenten im Ausland aber grundsätzlich weniger interessant sein.
Zahlen einer Studie der Universität St. Gallen7 weisen darauf hin, dass mit einer Wertfreigrenze von 150 Franken grob geschätzt doppelt so viele Einkäufe über der Wertfreigrenze liegen wie mit einer Wertfreigrenze von 300 Franken. Eine allfällige Änderung des Einkaufsverhaltens wurde bei dieser Schätzung indessen nicht berücksichtigt.
Bürgerinnen und Bürger werden demnach deutlich häufiger eine Verzollung tätigen müssen. Die erleichterte Selbstverzollung via App QuickZoll wird voraussichtlich erst ab 2027 vollständig verfügbar sein (inkl. Umsetzung verschiedener Mehrwertsteuersätze). Für Bürgerinnen und Bürger, welche die verschiedenen Mehrwertsteueransätze beanspruchen möchten, bedeutet dies bis dahin einen administrativen Mehraufwand
7 Studie Einkaufstourismus Schweiz 2022/2023 der Universität St. Gallen, Forschungszentrum für Handelsmanagement