Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/79: Änderung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag · 14 Seiten

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− Die Wertfreigrenze von 300 Franken entspreche internationalem Standard: die EU-Län-

der kennen bei Importen aus Drittstaaten eine Wertfreigrenze von 300 Euro bzw.

430 Euro bei Einreisen per Flugzeug oder Schiff.

− Günstige Einkaufsmöglichkeiten seien für einkommensschwache Personen essentiell,

insbesondere da diese bereits mit der aktuell hohen Teuerung zu kämpfen hätten.

− Die erhebliche Erhöhung des Verwaltungsaufwands für die Bürgerinnen und Bürger

könnte eine Zunahme des Schmuggels zur Folge haben. Die Bevölkerung würde wegen geringfügiger Beträge kriminalisiert.

− Mehr Verzollungen am Schalter sowie Schmuggel führten zu stärkerem Ressourcenbe-

darf beim BAZG, ohne dass dem in ähnlichem Masse Mehreinnahmen gegenüberstehen dürften. Statt für relevante Aufgaben würden die knappen Ressourcen des BAZG mit Bagatellen absorbiert.

− Der Einkaufstourismus sei nur eine von vielen Herausforderungen des Detailhandels

(Stichwort «Onlinehandel»).

− Auslandseinkäufe hätten eine preisdisziplinierende Auswirkung auf die inländischen An-

gebote. Eine Senkung dürfte zur Zementierung der Hochpreisinsel Schweiz beitragen. Diese lasse sich nicht mit einer Bürokratisierung der Wareneinfuhr bekämpfen.

− Mehrere Einzelpersonen würden es schätzen, wenn der Bundesrat zuerst etwas gegen

die überrissenen Importpreise (Schweiz-Zuschlag) unternehmen würde.

− Es sei nicht nachvollziehbar, wieso der Bund die Industriezölle aufhebe, hier aber die

einzelne Bürgerin, den einzelnen Bürger zur Kasse bitten will.

− Da der Bundesrat verpflichtet sei, die Motion 19.3975 umzusetzen, schlagen die SKS

und die acsi vor, die Wertfreigrenze auf 250 Franken zu senken (Reduktion von fast 20 %).

3.2.4 Mit Vorschlag nicht einverstanden, Wertfreigrenze abschaffen

Den drei Kantonen JU, SG und TG geht eine Senkung von 300 auf 150 Franken zu wenig weit. Sie fordern eine komplette Abschaffung der Wertfreigrenze.

Der Effekt bei einer Senkung auf 150 Franken dürfe relativ gering sein, da verschiedene Umgehungsmöglichkeiten bestehen würden, um weiterhin steuerfrei einzukaufen. Obwohl die eidgenössischen Räte den beiden Standesinitiativen aus den Kantonen SG und TG zur Abschaffung der Wertfreigrenze Folge gegeben haben, seien sie immer noch nicht umgesetzt. Nach wie vor werde der In- und Auslandkonsum steuerlich unterschiedlich behandelt. Der doppelte Steuervorteil für Auslandeinkäufe soll angepasst werden, damit die Konsumentinnen und Konsumenten, die im Inland einkaufen, nicht schlechter gestellt werden. Gerade in den Grenzkantonen sei es für den Detailhandel von existenzieller Bedeutung, dass er gegenüber dem grenznahen Ausland wettbewerbsfähig bleibe und nicht durch bundesrechtliche Regulierungen bzw. Standortfaktoren weiter benachteiligt werde.

Sollte sich der Bundesrat gegen eine Abschaffung entscheiden, wäre ein Kompromiss mit einer Wertfreigrenze von 50 Franken akzeptabel.

3.2.5 Weitere Vorschläge

Nachstehende Vernehmlassungsteilnehmende haben weitere Möglichkeiten in Sachen Senkung der Wertfreigrenze vorgeschlagen:

− Global Blue schlägt für Personen, die sich weniger als 24 Stunden im Ausland aufgehal-

ten haben, eine Wertfreigrenze von 150 Franken vor, für alle andere Personen soll diese bei 300 Franken belassen werden. Zudem solle sich der Bundesrat überlegen, die