Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/79: Änderung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag · 14 Seiten

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Kategorie Vernehmlassungsteilnehmende Anzahl Kantone AG, AI, AR, BE, BL, FR, NE, SH, SO, SZ, UR, VD, VS, ZG, ZH15

Parteien FDP, GRÜNE, SVP3

Verbände CCIG, FER, Federcommercio, Prométerre, SMP, SWISS TEX-6

TILES Total24

Im Wesentlichen wurde die Haltung wie folgt begründet:

− Eine Wertfreigrenze von 150 Franken wird als sinnvoll und angemessen bzw. als akzep-

tablen Kompromiss erachtet. Damit könne eine Massnahme zur Steuergerechtigkeit und gegen den Einkaufstourismus und seine negativen Folgen ergriffen werden, ohne dabei den Konsumentinnen und Konsumenten und Behörden einen unverhältnismässigen administrativen Mehraufwand aufzubürden.

− Eine noch tiefere Wertfreigrenze oder gar eine Abschaffung der Wertfreigrenze würde

einen unverhältnismässigen Aufwand für die Zollbehörden generieren.

− Aufgrund des Einkauftourismus erleide die Schweizer Wirtschaft Umsatzeinbussen, ins-

besondere seien der Detailhandel an der Grenze sowie die Produzenten und Verarbeitungsbetriebe von landwirtschaftlichen Produkten davon betroffen. Die Umsatzeinbussen würden das Überleben vieler Unternehmen und damit die von ihnen geschaffenen Arbeitsplätze gefährden.

− Das heutige System schaffe falsche Anreize und subventioniere den ausländischen De-

tailhandel. Ziel müsse sein, die einheimische Wirtschaft zu stärken und sie nicht durch falsche Anreize zu schwächen.

− Bei der heute geltenden Regelung bestehe eine grosse steuerliche Ungleichbehandlung

von In- und Auslandkonsum. Sofern sich Konsumentinnen und Konsumenten die ausländische MWST zurückerstatten liessen, kämen ihnen grosse Steuervorteile zu. Durch diese steuerliche Ungleichbehandlung werde insbesondere das Gewerbe, der Detailhandel und die Gastronomie in den Grenzregionen benachteiligt.

VD und ZH sind nicht überzeugt, dass sich mit einer Senkung der Wertfreigrenze auf 150 Franken das Einkaufsverhalten ändern wird, da die Preisunterschiede zwischen dem angrenzenden Ausland und der Schweiz auch weiterhin bestehen blieben. BE und CCIG lehnen eine tiefere Wertfreigrenze oder deren Abschaffung explizit ab. Die SVP spricht sich gegen eine ganz tiefe Wertfreigrenze oder deren Abschaffung aus.

Weitere 10 Vernehmlassungsteilnehmende (s. Tabelle) können sich grundsätzlich mit einer Senkung der Wertfreigrenze auf 150 Franken einverstanden erklären, wünschten sich aber eine Ausnahme oder weitergehende Einschränkungen.

Kategorie Vernehmlassungsteilnehmende Anzahl Kantone GR, GE2

Verbände / an- Flughafen Zürich, GastroSuisse, GVBS, KAMS, SFF, sgv, STV,8

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