Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/79: Änderung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag · 14 Seiten

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Wertgrenze für die steuerfreien Einkäufe von ausländischen Touristen zwecks Ausfuhr von zurzeit 300 Franken ebenfalls zu senken. Dies würde die Schweizer Volkswirtschaft und die Staatskasse unterstützen bzw. begünstigen.

− Gemäss EXPERTsuisse müsste die Wertfreigrenze im Grundsatz bei Null Franken lie-

gen, da nach dem Inlandprinzip der Konsum im Inland zu besteuern ist. Denn Einkäufe in der Schweiz bis 150 Franken seien auch nicht von der Inlandsteuer befreit. Systemkorrekt wäre daher eine noch tiefere Freigrenze, so dass wirklich nur Bagatelleinkäufe steuerfrei eingeführt werden könnten.

− La plateforme du commerce ist grundsätzlich für eine Senkung, geht aber nicht auf die

Höhe ein, da ihre Mitglieder unterschiedliche Meinungen hätten.

− Der Kanton TI weist darauf hin, dass aufgrund des Kostenanstiegs eine Senkung der

Wertfreigrenze die Gefahr berge, dass die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger weiter schrumpfe. TI hofft deshalb, dass die Auswirkungen der Senkung der Wertfreigrenze unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gewerbetreibenden als auch der Konsumentinnen und Konsumenten analysiert würden.

− Zwei Einzelpersonen sind der Ansicht, die Wertfreigrenze müsse wegen der Teuerung

auf 400 oder 500 Franken erhöht werden.

3.2.6 Übrige Anliegen und Bemerkungen

Nachstehend finden sich weitere Anliegen oder Bemerkungen von Vernehmlassungsteilnehmenden, die aus ihrer Sicht bei der Senkung der Wertfreigrenze mitberücksichtigt werden sollten:

− Die SKS weist darauf hin, dass die Studie «Einkaufstourismus Schweiz 2022/2023», auf

welche die Befürworter einer 50 Franken-Regelung regelmässig verweisen, zwar von der Universität St. Gallen publiziert wurde, allerdings von der SWISS RETAIL, dem Handelsverband.swiss sowie Aldi Suisse gesponsert wurde – alles Akteure, die eine tiefe Wertfreigrenze anstreben würden, weil sie hoffen, davon finanziell zu profitieren. Angeblich soll eine Senkung der Wertfreigrenze auf 50 Franken die Auslandseinkäufe um rund 33 Prozent reduzieren. Nebst der fehlenden Unabhängigkeit falle auf, dass die Ergebnisse nicht auf das tatsächliche Verhalten der Konsumentinnen und Konsumenten abstellten, sondern auf beabsichtigte Verhaltensweisen, die nicht unbedingt übereinstimmen müssten (attitude-behavior-gap).

− Der SGB fordert, dass das BAZG mit den nötigen zusätzlichen personellen Mitteln aus-

gestattet wird, falls an einer Senkung der Wertfreigrenze festgehalten werde. Ausserdem beantragen econommiesuisse und Genève-Aéroport, dass die neue Vorgabe nicht wie vorgesehen per 2025, sondern erst im Jahr 2026 eingeführt werden soll. So hätten die davon betroffenen zollnahen Betriebe (z. B. Flughäfen) genügend Zeit, die nötigen Vorkehrungen zu treffen. Der SGB weist weiter darauf hin, dass dem Schweizer Detailhandel am besten mit einer fair bewerteten Währung geholfen wäre. Der Konkurrenznachteil durch den überbewerteten Schweizer Franken sei weit grösser als die nicht erhobene Mehrwertsteuer von Einkäufen zwischen 150 und 300 Franken.

− Gemäss IDHEAP sei der vorliegende Umsetzungsvorschlag in keiner Weise geeignet,

mehr Steuergerechtigkeit im Grenzverkehr zu schaffen. Erhebliche und unverhältnismässige negative Nebenwirkungen seien hingegen zu erwarten.

− Plateforme du Commerce und Genève Commerces / NODE fordern, eine Abschaffung

der Wertfreigrenze für Personen bis 16 Jahre, eine Aufstockung des Zollpersonals sowie eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen und ausländischen Zollbehörden. Sobald eine Mehrwertsteuerrückerstattung in einem Nachbarland erfolge, sollte das BAZG darüber informiert werden.