Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/79: Änderung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag · 14 Seiten
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1 Ausgangslage
Reisende, welche die Schweizer Grenze überqueren, dürfen zurzeit Waren für ihren privaten Gebrauch oder zum Verschenken bis zu einem Gesamtwert von 300 Franken pro Person steuerbefreit einführen. Als Reisende gelten Personen, welche die Zollgrenze als Touristinnen oder Touristen, zum Einkaufen, zu sportlichen oder geschäftlichen Zwecken, aus gesundheitlichen oder anderen Gründen überqueren. Die Wertfreigrenze wird jeder Person nur einmal täglich gewährt.
Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hat aufgrund des Berichts des Bundesrats vom 29. Mai 2019 in Erfüllung des Postulats 17.3360 FK-N «Auswirkungen der Frankenüberbewertung auf die Mehrwertsteuer» die Motion 19.3975 FK-N «Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs» eingereicht. Diese Motion fordert die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage, die – unter Berücksichtigung der neuen technischen Möglichkeiten (Applikation QuickZoll) – die Steuergerechtigkeit im Reiseverkehr verbessert. Dies soll insbesondere über die Senkung der Wertfreigrenze und/oder die Anpassung der Wertfreigrenze an die Bagatellgrenze des Herkunftslandes erfolgen.
Zudem wurden zum Thema Einkaufstourismus auch die Standesinitiativen 18.300 Kt. SG «Keine Subventionierung des Einkaufstourismus» und 18.316 Kt. TG «Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus» eingereicht.
Die eidgenössischen Räte haben im Herbst 2021 die Motion 19.3975 FK-N angenommen und den beiden Standesinitiativen Folge gegeben. Für die Umsetzung dieser Vorstösse erhielten somit sowohl die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) als auch der Bundesrat den Auftrag, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Die WAK des Ständerates hat die Arbeiten an den Standesinitiativen sistiert, damit die Grundlagen im Rahmen der Umsetzung der Motion der FK-N ausgearbeitet werden können.
2 Grundzüge der Vorlage
In Umsetzung der Motion 19.3975 FK-N soll die Wertfreigrenze im Reiseverkehr von
300 Franken auf 150 Franken gesenkt werden.
Dafür ist eine Anpassung der Verordnung des EFD vom 2. April 2014 über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag (SR 641.204; nachfolgend EFD-Verordnung) nötig.
3 Vernehmlassungsverfahren
3.1 Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen
Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) hat am 29. November 2023 die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der EFD-Verordnung beschlossen. Dieses fand vom 30. November 2023 bis am 15. März 2024 statt. Die Kantone, das Fürstentum Liechtenstein, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Verbände der Wirtschaft und die weiteren interessierten Kreise wurden eingeladen, sich zur Vorlage zu äussern.
Eingeladen waren insgesamt 56 Adressaten. Innerhalb der Vernehmlassungsfrist sind 89 Stellungnahmen gemäss nachstehender Übersicht eingegangen: