Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/79: Änderung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag · 14 Seiten

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− Abschaffung der Wertfreigrenze analog Umsetzung der Standesinitiativen (GR, KAMS):

Für den Kanton GR ist eine Senkung der Wertfreigrenze auf 150 Franken nicht ausreichend. Das Ziel, die bestehenden Fehlanreize zu minimieren und gleich lange Spiesse für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten im In- und Ausland zu schaffen,

könne damit nicht erreicht werden. GR unterstützt deshalb das Anliegen der beiden Standesinitiativen 18.300 und 18.316, die Wertfreigrenze gänzlich abzuschaffen.

KAMS regt an, die Steuerbefreiung gänzlich abzuschaffen. Lediglich Einkäufe, bei denen die ausländische Mehrwertsteuer nicht erstattet wird, sollen von der Schweizer Einfuhrsteuer ausgenommen werden. Unter anderem werde damit die Steuergerechtigkeit vollkommen erreicht, da alle Einkäufe nur einmal versteuert werden müssen, entweder im Ausland oder in der Schweiz.

− Senkung auf 50 Franken (GVBS, SFF, sgv) bzw. eine schrittweise Senkung auf 50 Fran-

ken (TGV):

Eine Senkung der Wertfreigrenze auf 50 Schweizer Franken würde noch mehr dazu beitragen, die steuerliche Ungleichbehandlung zu reduzieren, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und den Einkaufstourismus einzudämmen.

Die Weiterentwicklung und Etablierung der QuickZoll-App dürften dazu beitragen, dass die Reisenden relativ selbstständig und eigenverantwortlich ihre Waren korrekt deklarieren können. Das Potenzial der App gelte es optimal auszuschöpfen, damit ihre Nutzung für Einkaufstouristinnen und -touristen zur Selbstverständlichkeit werde.

− Langfristige/schrittweise Senkung auf 100 Franken (GastroSuisse, STV):

Um den finanziellen Schaden durch den Einkaufstourismus wirksam zu bekämpfen,

sollte die Wertfreigrenze langfristig von 150 auf 100 Franken gesenkt werden. Überdies sei eine Limite von 100 Franken anwenderfreundlicher, da sie sich einfacher einprägen liesse.

− Ausnahme für Flugreisende (GE, Flughafen Zürich):

Da eine Senkung der Wertfreigrenze einen negativen Einfluss auf den Umsatz der Duty-Free Läden im Ankunftsbereich der Flughäfen habe, soll für Flugreisende eine Spezialregelung gelten. Analog der EU-Bestimmung, die eine Wertfreigrenze von 430 Euro für Flugreisende vorsieht, soll für Flugreisende die Wertfreigrenze von 300 Franken beibehalten werden.

Ausserdem wird befürchtet, dass verstärkte Warenkontrollen negativen Einfluss auf den Personaleinsatz des BAZG bei den Personen- und Passkontrollen haben könnte. Dies könne zu längeren Wartezeiten führen und so den Flugbetrieb stören.

3.2.2 Senkung der Wertfreigrenze auf 50 Franken

11 Vernehmlassungsteilnehmende lehnen den Vorschlag ab und fordern eine Wertfreigrenze von 50 Franken.

Kategorie Vernehmlassungsteilnehmende Anzahl Kantone LU1

Verbände AMG, fial, Genève Commerces / NODE, IG Detailhandel, IVGG,10

KGV, SBV, SVSW, SWBV, SWISS RETAIL Total11