Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/82: Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften · 10 Seiten

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1. Ausgangslage

Am 30. Oktober 2023 hat die WAK-N einen Vorentwurf zur Änderung der Bundesverfassung verabschiedet. Am 17. November 2023 ist die Vorlage bei den Kantonen, den politischen Par- teien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den weiteren interessierten Kreisen in die Vernehmlassung geschickt worden. Diese dauerte bis zum 4. März 2024.

Eine Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden (inklusive Abkürzungen) befindet sich im Anhang.

2. Eingegangene Stellungnahmen

Angesichts der grossen Anzahl abgegebener Stellungnahmen können nicht sämtliche Vorschläge und Begründungen wiedergegeben werden. Für Einzelheiten sei auf die insgesamt 54 eingereichten Stellungnahmen verwiesen. Diese können abgerufen werden unter:

3. Grundzüge der Vernehmlassungsvorlage

Mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung will die Kommission die Grundlagen für einen vollständigen Systemwechsel beim Eigenmietwert schaffen. Sofern der Eigenmietwert nicht besteuert wird, sollen die Kantone bzw. die Gemeinden auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften höhere Liegenschaftssteuern erheben können. Damit könnten die Berg- und Tourismuskantone die Einnahmenausfälle kompensieren, die ihnen bei einem vollständi- gen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung drohen.

Die Vorlage belässt den Kantonen einen erheblichen Spielraum, um ihren unterschiedlichen Ausgangslagen Rechnung zu tragen. Punkto Rechtsnatur handelt es sich um eine Objekts- teuer. Sie kann als separat ausgestaltete Liegenschaftssteuer oder als Zuschlag zu einer be- reits vorhandenen Liegenschaftssteuer umgesetzt werden.

4. Ergebnisse der Vernehmlassung

4.1 Grundsätzliche Zustimmung zur vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung

Kantone: AG, BL, GE, LU, SO, ZG, ZH (7)

Politische Parteien: SPS, SVP, GPS (3)

Organisationen und Verbände: Domus Antiqua Helvetica, HEV Schweiz, Komitee Eigenmiet- wert 2.0, SGB, SVIT Schweiz, VIS (6)

Begründung:

- SPS: Die von der Abschaffung des Eigenmietwerts auf Zweitliegenschaften am meisten

betroffenen Tourismuskantone Bern, Graubünden, Tessin und Wallis verfügen heute be- reits über eine Liegenschaftssteuer. Dieser Steuer sind vom Bundesgericht Grenzen ge- setzt, sodass keine vollumfängliche Kompensation der durch einen Systemwechsel verur- sachten Einnahmenausfälle erzielt werden kann. Daher ist diese neue Verfassungsbestim- mung notwendig.

- ZH: Die besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegen-

schaften ist eine sinnvolle und zielführende Lösung, um für die betroffenen Gemeinwesen den Steuerausfall aus der Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung auszugleichen.

- SVP: Dank der Verfassungsbestimmung können Berg- und Tourismusregionen allfällige

Steuereinbussen bei einer vollständigen Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung kom- pensieren.