Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten
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Gleichzeitig soll Horizon Europe dazu beitragen, die strategischen Prioritäten der EU, insbesondere den grünen und digitalen Wandel, voranzutreiben.
Die Zeitdauer jeder Programmgeneration ist an das Intervall des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU gebunden, welches auf sieben Jahre festgelegt ist. Aufgrund der Abweichung der Periodizität zwischen den EU-Rahmenprogrammen und der BFI-Botschaft (vier Jahre) wird die Schweizer Beteiligung an den EU-Programmen nicht im Rahmen der BFI-Botschaft, sondern in einer separaten Botschaft behandelt. So hat das Parlament am 16.12.2020 Gelder in der Höhe von 6,15 Milliarden Franken für die Beteiligung der Schweiz an Horizon Europe und den damit verbundenen Programmen und Initiativen (Horizon-Paket 2021–2027) beschlossen.140 Von dieser Summe entfallen 5,42 Milliarden Franken auf Pflichtbeiträge für Horizon Europe, das Euratom-Programm, die internationale Infrastruktur für Fusionsforschung (ITER) und das Digital Europe Programme. 614 Millionen Franken sind als Reserve gedacht, 117 Millionen Franken für nationale Begleitmassnahmen in der Schweiz.
Zum Zeitpunkt der Redaktion dieser BFI-Botschaft wird die Schweiz in den Programmen des Horizon-Pakets als nicht assoziiertes Drittland behandelt. Schweizer Projektteilnehmende können sich damit nur eigenfinanziert und nur an bestimmten Programmteilen beteiligen. Die EU betrachtet die Frage der Assoziierung im Gesamtkontext der bilateralen Beziehungen Schweiz-EU und verweigert bis dato unter Bezugnahme auf die offenen institutionellen Fragen die Aufnahme von Sondierungsgesprächen oder Verhandlungen über eine Assoziierung. Am 29. März 2023 hat der Bundesrat den Auftrag erteilt, bis Ende Juni 2023 die Eckwerte eines Verhandlungsmandats mit der EU auszuarbeiten. Gleichzeitig soll die gemeinsame Basis mit der EU im Hinblick auf die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU weiter präzisiert werden. Damit hält der Bundesrat klar am bilateralen Weg mit der EU fest und setzt die positive Dynamik zwischen der Schweiz und der EU fort.
Um die Folgen der aktuellen Nicht-Assoziierung der Schweiz am Horizon-Paket 2021–2027 gezielt und effizient abzufedern, hat der Bundesrat Übergangsmassnahmen eingeführt. Diese umfassen einerseits die Direktfinanzierung von Projekten, an denen Schweizer Partner weiterhin teilnehmen können, aber keine Finanzierung seitens EU erhalten (dies betrifft rund zwei Drittel aller Ausschreibungen von Horizon Europe). Andererseits wurden Massnahmen für nicht zugängliche Teile des Horizon Pakets eingeleitet (dies betrifft rund einen Drittel aller Ausschreibungen), welche z.B. beim SNF, bei Innosuisse und bei der Europäischen Weltraumagentur ESA angesiedelt sind. Die Mittel der jeweiligen Übergangsmassnahmen und somit die Verteilung an die ausführenden Akteure wurden aufgrund des bei einer Assoziierung prognostizierten Rückflusses aus den entsprechenden EU-Ausschreibungen berechnet (basierend auf den Beteiligungszahlen der Schweiz am Vorgängerprogramm Horizon 2020). Gemäss Beschluss vom 16.12.2020 können die für die Pflichtbeiträge vorgesehenen Mittel auch für Übergangsmassnahmen zugunsten Forschender und Innovatoren in der Schweiz genutzt werden, falls eine Assoziierung nicht möglich ist. Der Einsatz dieser Massnahmen ist somit für den BFI-Bereich wie auch für den Bundes-
140 Bundesbeschluss vom 16.12.2020 über die Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den Massnahmen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation in den Jahren 2021–2027 (Bundesbeschluss zum Horizon-Paket 2021–2027), BBl 2021 73.