Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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haushalt neutral: Anstelle einer Zahlung des Schweizer Pflichtbeitrags an die Europäische Kommission werden diese Mittel an die Forschungs- und Innovationsakteure in der Schweiz ausbezahlt. Die für die Übergangsmassnahmen eingesetzten Mittel sind somit losgelöst von den in der BFI-Botschaft beantragten Mittel zu betrachten.

Der Bundesrat hat am 25. Januar 2023 im Rahmen seines Entscheids zur Bereinigung des Bundeshaushalts beschlossen, den Pflichtbeitrag ab dem Jahr 2024 nicht mehr zu budgetieren. Stattdessen sollen Gelder für Übergangsmassnahmen vorgesehen werden. Der Bundesrat weist explizit darauf hin, dass der Forschung damit kein Geld entzogen werden soll. Wenn sich eine Assoziierung abzeichnet, wird der Pflichtbeitrag im entsprechenden Jahr mit einem Nachtragskredit beantragt werden.

Eine möglichst zeitnahe Assoziierung am Horizon-Paket ist und bleibt das erklärte Ziel des Bundesrates. Auf Schweizer Seite sind dementsprechend die notwendigen Vorbereitungsschritte zur sofortigen Aufnahme von Verhandlungen mit der EU abgeschlossen, namentlich die Verabschiedung des Verhandlungsmandats und der finanziellen Mittel.

2.13.3 Ressortforschung

Ausgangslage

Die Forschung der Bundesverwaltung − im deutschsprachigen Raum gemeinhin Ressortforschung genannt − ist wissenschaftliche Forschung, welche die Bundesverwaltung selber initiiert, weil sie die Resultate der Forschung zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Sie erfolgt im Kontext des Verwaltungshandelns im öffentlichen Interesse, beispielsweise mit dem Erarbeiten von Grundlagen für die Politikentwicklung und - ausgestaltung, für Vollzugsarbeiten im Rahmen gesetzlicher Vorgaben, für legislative Arbeiten oder für die Beantwortung und Umsetzung parlamentarischer Vorstösse. Die Ressortforschung hat von der Grundlagenforschung und anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung (beispielsweise im Bereich des Einrichtens von Pilot- und Demonstrationsanlagen) über die Umsetzung von Forschungsbegleitmassnahmen hin zum Wissens- und Technologietransfer verschiedenste Ausprägungen. Zu erwähnen ist beispielweise die Innovationsförderung im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP),141 welche als Massnahme der Standortförderung des Bundes insbesondere über Regionale Innovationssysteme (RIS) erfolgt, sowie im Rahmen der Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour). In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung der Innovationsförderung auf regionaler Ebene im Rahmen der NRP mit den Aktivitäten des Bundes zur Ausschöpfung des Innovationspotentials auf nationaler Ebene (insbesondere Innosuisse) ein wichtiger Faktor. Das Engagement des Bundes in der Ressortforschung wird durch Art. 64 BV legitimiert und das FIFG dient als Rahmengesetz. In Artikel 16 FIFG werden die Massnahmen der Ressortforschung definiert: (1) die Erteilung von Forschungsaufträgen, (2) der Betrieb von bundeseigenen Forschungsanstalten (z.B. das Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung Agroscope), (3) die Durchführung eigener Forschungsprogramme, namentlich in Zusammenarbeit mit Hochschulfor-

141 Abrufbar unter: www.regiosuisse.ch