Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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zur Abstimmung mit der Bildungspolitik. Zum andern beurteilt sie zuhanden des SBFI Projekte und Gesuche für Beiträge nach Artikel. 54 und 55 BBG.

Die Gremienstruktur in der Berufsbildung hat sich seit dem Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2004 bedarfsorientiert weiterentwickelt. Im Zuge der Umsetzung der Initiative «Berufsbildung 2030» hat sich gezeigt, dass diese mit Blick auf die Zukunft optimiert werden kann: Die Gremien sollen einerseits besser aufeinander abgestimmt werden. Andererseits geht es darum, Rollen und Entscheidungsprozesse in der Berufsbildung klarer und transparenter zu gestalten (vgl. Ziff. 2.1). Auf der Grundlage verschiedener Studien zur Funktionsweise der Berufsbildung143 haben Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt eine neue Governance in der Berufsbildung entwickelt und per Anfang 2021 eingeführt. Was die Beurteilung von Gesuchen und Projekten betrifft, so hat sich das SBFI seit Inkrafttreten des BBG die Kompetenzen zur fachlichen Beurteilung der Gesuche angeeignet und verfügt mittlerweile über ein breites Wissen sowohl in fachlicher als auch in methodischer Hinsicht. Gleichzeitig hat sich eine Aussensicht bei der Gesuchsbeurteilung bewährt und sorgt auch für eine Gleichbehandlung der unterschiedlichen Gesuche. Diese Aussensicht kann auch in anderer Form als einer ausserparlamentarischen Kommission sichergestellt werden.

Die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission (EBMK; Art. 71 BBG) wurde im Jahr 1996 zusammen mit dem Fachhochschulgesetz ins Leben gerufen. Sie hat die Aufgabe, das SBFI bei der Anerkennung von Bildungsgängen der Berufsmaturität zu beraten. Besonders beim Aufbau und bei der Begleitung der Anerkennungsverfahren hat die EBMK wertvolle Arbeit geleistet. Zudem hat sie sich gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag immer wieder mit Grundsatzfragen in ihren Themenbereichen beschäftigt und damit zur Weiterentwicklung der Berufsmaturität beigetragen. Das SBFI hat sich zwischenzeitlich im Bereich der Berufsmaturität die Fachkenntnisse angeeignet.

Beantragte Neuregelungen

Die Artikel 69 bis 71 BBG sollen per 31. Dezember 2024 aufgehoben werden. Die eidgenössische Berufsbildungskommission wird per Ende 2024 offiziell aufgelöst. Die Aufgabe der allgemeinen Beratung von Berufsbildungsthemen (Art. 70 Abs. 1 Bst. a BBG) und insbesondere der Austausch und die Abstimmung in der Verbundpartnerschaft der Berufsbildung erfolgt im Rahmen der Tripartiten Berufsbildungskonferenz. Die Erfahrungen zeigen, dass sich die TBBK bewährt. Die Zusammenarbeit in der Verbundpartnerschaft und der Austausch sind sichergestellt wie auch der Einbezug der verschiedenen Akteure. Was die Beurteilung von Projekten und Gesuchen gemäss Art. 54 und 55 BBG betrifft, so wird das SBFI weiterhin unabhängige Expertinnen und Experten beiziehen. Bei der Auswahl werden verschiedene Kriterien berücksichtigt wie verbundpartnerschaftliche Zusammensetzung, Sprachregionalität, Geschlecht oder Erfahrungshintergrund. Der Beizug von Expertinnen und Experten wird in der Berufsbildungsverordnung geregelt werden.

Auch die EBMK soll per Ende 2024 offiziell aufgelöst werden. Das SBFI wird die Anerkennung von Bildungsgängen direkt mit den Expertinnen und Experten abwickeln. Damit können die Prozesse schlanker gestaltet werden. Die Bearbeitung von

143 Abrufbar unter: www.tbbk-ctfp.ch > Dokumentation > Neue Gremienstruktur in der Berufsbildung