Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 75 Seiten
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3.2.9 Schweizerischer Innovationspark (Vorlage 9)
Zusammenfassung: Ein Schwerpunkt der Rückmeldungen liegt auf den Vorhaltekosten der Kantone für die Standorte des Schweizerischen Innovationsparks. Die Rückmeldungen, welche dazu insbesondere von kantonalen Akteuren eingegangen sind, regen mit einer Ausnahme an, dass sich der Bund an diesen Kosten beteiligen soll. Andere Vernehmlassungsteilnehmende, insbesondere aus der Wirtschaft, sind der Ansicht, dass die in der Botschaft vorgeschlagenen Mittel generell ausreichen. Weitere Rückmeldungen betreffen unter anderem den Wunsch nach einer verstärkten Förderung sozialer Innovationen.
AG, BL, BS und CVCI erwähnen, dass die Eigenwirtschaftlichkeit der Innovationsparks nicht zu erreichen ist. Auch laut VDK und UR kann gemäss einer Umfrage bei Kantonen die Eigenwirtschaftlichkeit der Standortträger und Standorte nicht erreicht werden. Hinderlich seien dabei die vom Bund festgelegten Vorgaben: die Vorhalteflächen generieren bei den Innovationsparks Leerstandskosten. VDK, BL, BS, JU, OW, UR, NE, VD, VS, ZG und CVCI sind der Ansicht, dass die Vorhaltekosten im Umfang von jährlich 500 000 CHF pro Standortträger bzw. 150 000 CHF pro Standort durch den Bund getragen werden müssten, wodurch sich die Bundesunterstützung auf 4,5 Mio. CHF pro Jahr belaufen würden. Gemäss VDK und UR entspräche dies einer angemessenen Verteilung der Kosten einer gemeinsam von Bund und Kantonen lancierten Initiative zur Stärkung der Innovationsnation Schweiz. ZG ergänzt, dass ansonsten die Regel betreffend Vorhalteleistungen aufgehoben werden soll. BE und TI beantragen, eine Budgetposition zur Mitfinanzierung von Vorhalteleistungen an sämtlichen Standorten des Schweizerischen Innovationsparks vorzusehen und AG fordert ebenfalls eine weitere Beteiligung des Bundes an den Leerstandskosten der Innovationsparks. JU merkt zudem an, dass die erforderliche Erhöhung des Budgets um 20 Mio. CHF keinesfalls aus den Mitteln für die Berufsbildung oder den Hochschulbereich
– abgesehen von der ETH – entnommen werden dürfen. GR lehnt hingegen Quersubventionierungen von Vorhalteflächen der Innovationsparks über das BFI-System ab.
AR betrachtet ein finanzielles Wachstum von 0,8 % als eher zu tief und regt die Prüfung einer höheren Wachstumsrate bei den Betriebskosten an, um in darauffolgenden Perioden von Refinanzierungen über Dritte profitieren zu können. Hingegen vertreten economiesuisse, SAV und swissbiotech die Ansicht, die in der Botschaft vorgeschlagenen Mittel des Bundes seien ausreichend. swisstextiles begrüsst die Beibehaltung des Budgets für den Schweizerischen Innovationspark.
AMS, innovationsocial-siba-innovage und psy-fhnw schlagen zur Förderung von sozialen Innovationen vor, dass die Förderbedingungen von Switzerland Innovation dahingehend erweitert werden, dass sie sektorenübergreifende Kollaborationen, etwa zwischen Sozialunternehmen und Organisationen aus verschiedenen Sektoren, beinhalten. GR wiederum schlägt vor, dass künftig auch die Technopark Allianz von einer Finanzierung durch das BFI-System profitieren sollte.
economiesuisse, SAV und swissbiotech finden es zweckmässig, dass mit Switzerland Innovation eine einzige Organisation die Zuständigkeit für die internationale Vermarktung und Koordination innehat.
TG betont die Wichtigkeit der Bundesbeiträge an die Stiftung Switzerland Innovation für den Wirtschaftsstandort Thurgau. CVCI begrüsst die Unterstützung des Schweizerischen Innovationsparks, welche ein förderliches Umfeld für Start-Ups schaffe. STV merkt an, Innovationsparks seien auch für Berufsverbände von Nutzen, da hier Workshops und Veranstaltungen durchgeführt werden, welche den Austausch zwischen den verschiedenen Stakeholdern fördern.
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