Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 75 Seiten

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6 Rechtliche Aspekte

Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Im Bereich der Pflanzenschutzmittel bestehen keine bilateralen oder multilateralen Abkommen und entsprechend keine derartigen internationalen Verpflichtungen. Die weitere Angleichung der Verordnung an das EU-Recht führt dazu, dass die Regelungen der Schweiz und der EU im Bereich Pflanzenschutzmittel weitgehend äquivalent sind. Dadurch werden Handelshemmnisse vermieden und die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Pflanzenschutzmittel als Teil des erweiterten Landwirtschaftsabkommens aufgenommen werden.

Datenschutz

Mit der beantragten Revision werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen für das Informationssystem InfoFito.

Das Informationssystem beinhaltet Angaben zu Wirkstoffen, Pflanzenschutzmitteln und deren Verwendungsgebiet. Es enthält Informationen über die Zusammensetzung von Pflanzenschutzmitteln, die Quelle von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten, über die Zulassungsinhaberinnen und die Herstellerinnen. Es werden darin zudem die Beurteilungsdokumente geführt. Schliesslich enthält es Zahlen zum Umsatzvolumen, die für die Verkaufsstatistik erforderlich sind.

Mit dem Informationssystem InfoFito werden Personendaten, nicht aber besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes, bearbeitet. Entsprechend genügen die vorliegenden Regelungen auf Verordnungsstufe. In ihrem jeweiligen Bereich sind die Beurteilungsstellen, die Gesuchstellerinnen, die Zulassungsinhaberinnen und die Inhaberinnen von Verkaufserlaubnissen oder von einer GEB sowie von diesen ermächtigten Personen für die Einhaltung der Vorgaben zum Datenschutz sowie zur Daten- und zur Informatiksicherheit verantwortlich. Die Zulassungsstelle erlässt die erforderlichen Bearbeitungsreglemente.