Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 49 Seiten

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das Vorsorgeprinzip im Umweltschutzgesetz und der Ber¸cksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse zu erg‰nzen.

Der Kanton VS fordert Kl‰rungen in Verbindung mit der Formulierung ´vergleichbaren agronomischen, klimatischen und umweltrelevante Bedingungenª.

Die Kantone AI, GR, SO, VD, ZG und Kolas fordern ein einfaches an die EU angelehntes Verfahren f¸r die Zulassung einzelner PSM, respektive die pr¸fungslose Zulassung der in der EU zugelassenen PSM, denn in einem gemeinsamen ´Pflanzenschutzraum Europaª kann es nicht sein, dass die Schweiz eine separate Lˆsung hat. Auch der Kanton BE und VSGP begr¸ssen die erleichterte Zulassung von PSM in der Schweiz, die bereits in einem EU Mietgliedstaat zugelassen sind.

Bauernverband Appenzell Ausserrhoden, Bayer Schweiz, Chambre d’agriculture du Jura Bernois, Compo Jardin AG, FÈdÈration suisse pour le dÈveloppement d'une vitiviniculture durable, Glarner Bauernverband, Landtechnik Schweiz, Luzerner B‰uerinnen- und Bauernverband, Omya, SVB, Schweizer Zucker, Schweizerischer Saatgutproduzenten-Verband, Schweizerischer Verband der Zuckerr¸benpflanzer, Schweizerischer Weinbauernverband SWBV, Sciencesindustries, SwissBeef, swisspatat, St. Galler Bauernverband, Syngenta, Verband Lohnunternehmer Schweiz, Verband Schweizer Gem¸seproduzenten und VSKP halten fest, dass die Bestimmung in Artikel 45 Absatz 2 Buchstabe a unklar ist und pr‰zisiert werden muss. Diese Organisationen und Aargauer Obstverband, Arbeitsgemeinschaft Zentralschweizer Obstproduzenten, INTERPROFESSION DES FRUITS ET LEGUMES DU VALAIS, Kantonaler Obstbau-Verein Uri, Obstbauring Graub¸nden, Obstbauverein Kanton Schwyz, Verband Berner Fr¸chte, Schweizer Obstverband, St. Galler Obstverband, St. Galler Beerenvereinigung, Thurgauer Obstverband, Union fruitiËre lÈmanique und der Z¸rcher Bauernverband lehnen Absatz 2 Buchstabe b ab, da nicht klar ist, wann welche Ausnahmen eintreten. Der Kanton BE fordert, dass bei sogenannten L¸ckenindikationen die Erg‰nzungen nicht gelten sollten und der Absatz 2 Buchstabe b mit einer Ausnahmebestimmung f¸r L¸ckenindikationen erg‰nzt werden sollte.

Bayer Schweiz, Compo Jardin AG, Omya, Scienceindustries und Syngenta Agro AG gehen davon aus, dass die Schweiz Wirksamkeitsdaten von den klimatisch und agronomisch vergleichbaren EU Staaten (D, AT, B, F, I und NL) f¸r die ‹bernahme der EU-Zulassungsentscheide akzeptiert, ob auch solche aus s¸dlichen Regionen von FR und IT akzeptiert werden kˆnnen, m¸sste noch gekl‰rt werden. Sie machen darauf aufmerksam, dass es klarere Definitionen braucht f¸r PSM f¸r die gleichen Verwendungen und Verwendungsbedingungen.

Die Association Pflanzenschutz weist darauf hin, dass was als Vereinfachung dargestellt wird, den Schweizer KMU-Pflanzenschutzmittelfirmen nichts bringt. Sie m¸ssten f¸r eine Produktzulassung weiterhin ein komplettes und kostenintensives Anmeldedossier einreichen. Die Erleichterung ergibt sich hˆchstens f¸r multinationale Grosskonzerne. F¸r eine erleichterte Zulassung, m¸ssten Produkte, welche in der EU oder mindestens in umliegenden L‰ndern zugelassen sind, automatisch auch f¸r relevante Indikationen in der Schweiz zugelassen und importiert werden kˆnnen.

In ihren Kommentaren zu Artikel 46 weisen 4Aqua, apisuisse, Aqua Viva, ƒrztinnen und ƒrzte f¸r Umweltschutz, Bioterra, Biovision Stiftung f¸r ˆkologische Entwicklung, BirdLife Schweiz, Energie Service Biel-Bienne, FachFrauen Umwelt, Fachverband f¸r Wasser, Gas und W‰rme, Greenpeace Schweiz, Kantonaler Bienenz¸chterverein Schaffhausen, Naturfreunde Schweiz, Naturwaldstiftung, Pro Natura, Schweizerischer Fischerei-Verband, Stiftung Future 3, Stiftung Pusch, Stiftung zum Schutze unserer Flederm‰use in der Schweiz, Verband Bernischer Bienenz¸chtervereine, Verband Thurgauer Bienenz¸chtervereine, Verein Landwirtschaft mit Zukunft, Verein ohne Gift, Vision Landwirtschaft, Wasserversorgung Z¸rich und WWF Schweiz darauf hin, dass im Wald Pestizide mit Ausnahmen verboten sind