Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 49 Seiten
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Im Weiteren bittet die EFBS um Kl‰rung, ob Pflanzenschutzmittel mit Mikroorganismen als Pestizide ohne R¸ckstandshˆchstgehalte nach Anhang 3 Tabelle 2 VPRH gelten, und ob diese Bestimmung neu auch f¸r Mikroorgansimen gilt. Dies insbesondere, da keine Hˆchstgehalte definiert wurden.
Der Kanton AR sowie 4Aqua, apisuisse, Aqua Viva, ƒrztinnen und ƒrzte f¸r Umweltschutz, Bioterra, Biovision Stiftung f¸r ˆkologische Entwicklung, BirdLife Schweiz, Energie Service Biel/ Bienne, Fach-Frauen Umwelt, Fachverband f¸r Wasser, Gas und W‰rme, Greenpeace Schweiz, Kantonaler Bienenz¸chterverein Schaffhausen, Naturfreunde Schweiz, Naturwaldstiftung, Pro Natura, Schweizerischer Fischerei-Verband, Stiftung Future 3, Stiftung Pusch, Stiftung zum Schutze unserer Flederm‰use in der Schweiz, Verband Bernischer Bienenz¸chtervereine, Verband Thurgauer Bienenz¸chtervereine, Verein Landwirtschaft mit Zukunft, Verein ohne Gift, Vision Landwirtschaft, Wasserversorgung Z¸rich und WWF Schweiz fordern, dass nach der Zulassung eines PSM zu Lasten des Herstellers ein Umweltmonitoring erfolgen soll, um zu ¸berpr¸fen, ob die in der Zulassung angenommenen Expositionswerte korrekt sind und ob das neue PSM eine Gef‰hrdung f¸r die Umwelt darstellt.
Auch die Kantone SG, SH, TG, ZH sowie Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke Bodensee-Rhein, Arbon Energie AG, EAWAG und die Stadtwerke Winterthur weisen darauf hin, dass bestehende Monitoringprogramme nicht ausreichend sind, um die Auswirkungen einer Zulassung auf die Umwelt zu evaluieren. Deshalb fordern auch sie ein Monitoring nach der Zulassung eines PSM. Die EFBS will sicherstellen, dass sie weiterhin einbezogen werden.
Die Regelung zur vorl‰ufigen Zulassung in Artikel 44 wird von den Kanton ZG sowie Agrarallianz, FIBL, Kleinbauernvereinigung, IBMA SWITZERLAND und SPS begr¸sst. Sie beantragen, dass f¸r alle Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen mit geringem Risiko vorl‰ufige Zulassungen erteilt werden. So werden L¸cken beim Schutz der Kulturen schneller geschlossen und die Produktion von Nahrungsmitteln ohne unannehmbare Risiken auf den Mensch und Umwelt gew‰hrleistet. Zudem entspricht der Ansatz dem Vorschlag der Motion 23.4289 Badertscher ´Fast Track bei Wirkstoffen mit geringem Risikoª.
Dahingegen lehnen die Kantone AR, LU, NW, SH, TG, ZH sowie 4Aqua, apisuisse, Aqua Viva, Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke Bodensee-Rhein, Arbon Energie AG, ƒrztinnen und ƒrzte f¸r Umweltschutz, Bioterra, Biovision Stiftung f¸r ˆkologische Entwicklung, BirdLife Schweiz, EAWAG, FachFrauen Umwelt, GLP, Greenpeace Schweiz, Kantonaler Bienenz¸chterverein Schaffhausen, KBNL, Naturfreunde Schweiz, Naturwaldstiftung, Pro Natura, Schweizerischer Fischerei-Verband, Stadtwerke Winterthur, Stiftung Future 3, Stiftung Pusch, Stiftung zum Schutze unserer Flederm‰use in der Schweiz, Verband Bernischer Bienenz¸chtervereine, Verband Thurgauer Bienenz¸chtervereine, Verein Landwirtschaft mit Zukunft, Verein ohne Gift, Vision Landwirtschaft, VSA und WWF Schweiz die vorl‰ufige Zulassung ohne regul‰re Genehmigung des Wirkstoffes ab, da diese mit hohen Risiken verbunden ist und auch eine Beschr‰nkung auf drei Jahre einen allf‰lligen Schaden nicht verhindern kann.
3. Abschnitt: Erleichterte Voraussetzungen f¸r die Zulassung (Artikel 45-47)
Der Kanton GE h‰lt fest, dass Artikel 45 im Widerspruch steht zu den Zielen die der Bundesrat in seinem Bericht vom 22. Juni 2022 zur Zukunft der Schweizer Land- und Ern‰hrungswirtschaft formuliert hat und einen r¸ckw‰rtsgewandten Ansatz in der Landwirtschaft unterst¸tzt sowie die Krise der Biodiversit‰t und die negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit vernachl‰ssigt.
Die Kantone AR, BL, GE, GR, LU, SG, SH, TG, TI, ZH sowie KBNL und der VKCS bem‰ngeln, dass nicht klar ist was ein EU - Mitgliedsstaat mit ´vergleichbaren agronomischen, klimatischen und umweltrelevante Bedingungenª ist. Aufgrund dieser unkonkreten Vorgaben schliessen sie nicht aus, dass im Laufe der Zeit in der Schweiz mehr Produkte zugelassen werden als in jedem anderen EU-Land und die