Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 49 Seiten

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Anstrengungen, die im Rahmen des Aktionsplanes Pflanzenschutzmittel unternommen wurden, zunichte gemacht werden. Die in Absatz 2 Buchstabe b vorgesehene Pr¸fung der eingereichten Unterlagen wird in Frage gestellt, das nicht klar ist, wie Beurteilungsstellen zu diesem Schluss gelangen kˆnnen, ohne eine regul‰re Pr¸fung vorgenommen zu haben. Der Kanton VS schliesst sich der Kritik an, dass die Auswirkungen und Konsequenzen dieses Artikels nicht konkret dargelegt sind. Die Voraussetzungen f¸r eine vereinfachte Zulassung und insbesondere der ´vergleichbaren agronomischen, klimatischen und umweltrelevanten Bedingungenª sind zu konkretisieren, wobei die Zuverl‰ssigkeit des Zulassungsprozesses wie auch die klimatischen und umweltrelevanten Bedingungen beachtet werden m¸ssen. Die Agrarallianz, Kleinbauern-Vereinigung und SPS lehnen Artikel 45 ab, da sie davon ausgehen, dass vor allem f¸r besonders umwelt- und gesundheitssch‰dliche Pestizide Zulassungen beantragt werden, zu Lasten der Biodiversit‰t.

4Aqua, apisuisse, Aqua Viva, ƒrztinnen und ƒrzte f¸r Umweltschutz, Bioterra, Biovision Stiftung f¸r ˆkologische Entwicklung, BirdLife Schweiz, Energie Service Biel-Bienne, FachFrauen Umwelt, Greenpeace Schweiz, Kantonaler Bienenz¸chterverein Schaffhausen, Naturfreunde Schweiz, Naturwaldstiftung, Pro Natura, Schweizerischer Fischerei-Verband, Stiftung Future 3, Stiftung Pusch, Stiftung zum Schutze unserer Flederm‰use in der Schweiz, Verband Bernischer Bienenz¸chtervereine, Verband Thurgauer Bienenz¸chtervereine, Verein Landwirtschaft mit Zukunft, Verein ohne Gift, Vision Landwirtschaft, Wasserversorgung der Stadt Z¸rich und WWF Schweiz beantragen die ersatzlos Streichung von Artikel 45. Sie bef¸rchten, dass Gesuchsteller vor allem f¸r stark umwelt- und gesundheitssch‰dliche Pestizide Zulassungen beantragen, da diese oft besonders wirksam gegen Schadorganismen sind und sich deshalb besonders gut verkaufen lassen. Sie sind nicht der Ansicht, dass eine ´Ann‰herungª des Zulassungsverfahren an die EU stattf‰nde, sondern dass die in der EU ¸blichen Verfahren und Schutzvorschriften untergraben w¸rden und von jedem EU-Land mit ‰hnlichen Bedingungen wie in der Schweiz auch diejenigen PSM mit dem tiefsten Umweltstandard und der grˆssten Gesundheitsgef‰hrdung f¸r Menschen ¸bernommen w¸rden. Die Organisationen wie auch Arbon Energie AG, Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke Bodensee-Rhein, GLP, Stadtwerke Winterthur und VSA bem‰ngeln insbesondere, dass die in den einzelnen EU Mitgliedstaaten anzuwendenden Verfahren und Mˆglichkeiten zum Schutz von Umwelt und Gesundheit mit Artikel 45 ausgehebelt w¸rden. Die vorgesehene Einschr‰nkung in Artikel 45 Absatz 2 Buchstabe b ist zu schwach, da nur Bewilligungseinschr‰nkungen vorgesehen sind. Die Organisationen weisen darauf hin, dass falls die vier Nachbarl‰nder als L‰nder mit vergleichbaren Bedingungen gelten, pr¸fungslos PSM zugelassen werden kˆnnten mit rund 50 problematischen Wirkstoffen, die aktuell in der Schweiz nicht zul‰ssig sind. Darunter mindestens zehn stark humantoxische und f¸r Gew‰sser, Natur und Biodiversit‰t sehr sch‰dliche Pestizidwirkstoffe. Die Organisationen sind der Ansicht, dass Artikel 45 dem in zahlreichen Bundesgesetzen statuierten Schutzgedanken, widerspricht. Im Weiteren bef¸rchten sie noch weit toxischere Verunreinigungen im Wasser als heute und f¸r die Wasserversorger derzeit unberechenbare Sch‰den.

Diese Organisationen sowie Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke Bodensee-Rhein, Arbon Energie AG und Stadtwerke Winterthur halten zudem fest, dass die Voraussetzung f¸r eine vereinfachte Zulassung, wonach im EU Mitgliedstaat, in dem das Produkt zugelassen wurde, mit der Schweiz vergleichbare agronomische, klimatische und umweltrelevante Bedingungen herrschen m¸ssen, unspezifisch und unkonkret ist. Damit wird der Interpretationsspielraum grˆsser und der Druck auf die Beurteilungsstelle steigt ohne dass klar ist, welche Konsequenzen die Regelung hat. EAWAG und VSA stellen fest, dass mit der ‹bernahme der ´EUª-Zulassungen sich verschiedene Herausforderungen ergeben, sei es wegen der zonale Zulassung und in der EU oder der hohen Wahrscheinlichkeit, dass diese Zulassungen nicht auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. Sie bezweifeln, dass sich die Zulassungsbehˆrde mit diesem Artikel Arbeit einsparen kann. Sie pl‰dieren daf¸r den Artikel ersatzlos zu streichen. Falls er bestehen bleibt, ist er mit den zwei Prinzipien der aktuellen PSMV dem Verweis auf