Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 49 Seiten
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Wasser, Gas und W‰rme, Greenpeace Schweiz, Kantonaler Bienenz¸chterverein Schaffhausen, Naturfreunde Schweiz, Naturwaldstiftung, Pro Natura, Schweizerischer Fischerei-Verband, Stiftung Future 3, Stiftung Pusch, Stiftung zum Schutze unserer Flederm‰use in der Schweiz, Verband Bernischer Bienenz¸chtervereine, Verband Thurgauer Bienenz¸chtervereine, Verein Landwirtschaft mit Zukunft, Verein ohne Gift, Vision Landwirtschaft, Wasserversorgung Z¸rich und WWF Schweiz fordern zus‰tzlich noch Anpassungen zur Pr¸fung der Relevanz von Metaboliten in einem neuen Absatz 1a.
Die Kantone AI, GR, VD, VS, ZG sowie KOLAS weisen darauf hin, dass ein PSM eine Zulassung braucht, in deren Rahmen auch eventuelle Einschr‰nkungen des Anwendungsbereichs festgelegt werden kˆnnen.
5. Abschnitt: Notfallzulassung (Artikel 51)
Die R¸ckmeldungen zu Artikel 51 sind uneinheitlich. W‰hrend Bauernverband Appenzell Ausserrhoden, Bayer Schweiz, Chambre d’agriculture du Jura Bernois, Compo Jardin AG, FÈdÈration suisse pour le dÈveloppement d'une vitiviniculture durable, FÈdÈration suisse des producteurs de cÈrÈales, Glarner Bauernverband, Landtechnik Schweiz, Luzerner B‰uerinnen- und Bauernverband, Omya, SVB, Schweizer Zucker, Schweizerischer Saatgutproduzenten-Verband, Schweizerischer Verband der Zuckerr¸benpflanzer, Schweizerischer Weinbauernverband SWBV, Sciencesindustries, SwissBeef, swisspatat, St. Galler Bauernverband, Syngenta, Verband Lohnunternehmer Schweiz, Verband Schweizer Gem¸seproduzenten und VSKP halten fest, dass die Bestimmung in Artikel 45 Absatz 2 Buchstabe a unklar ist und pr‰zisiert werden muss. Diese Organisationen und Aargauer Obstverband, Arbeitsgemeinschaft Zentralschweizer Obstproduzenten, INTERPROFESSION DES FRUITS ET LEGUMES DU VALAIS, Kantonaler Obstbau-Verein Uri, Obstbauring Graub¸nden, Obstbauverein Kanton Schwyz, Verband Berner Fr¸chte, Schweizer Obstverband, St. Galler Obstverband, St. Galler Beerenvereinigung, Thurgauer Obstverband, Union fruitiËre lÈmanique und Verband Schweizer Gem¸seproduzenten darauf hinweisen, dass es jeweils um Notf‰lle handelt, eine rasche Entscheidung nˆtig ist und eine zus‰tzliche Bewilligung durch die Kantone zu Mehraufwand, Verzˆgerung und Verkomplizierung des Prozesses f¸hrt. Weshalb in Absatz 1 die Kantone gestrichen und mit einem Hinweis erg‰nzt, dass die Gefahr nicht mit wirtschaftlich verh‰ltnism‰ssigen Mitteln anders abgewendet werden kann.
Die Kantone LU, NE und ZG bitten um eine Pr‰zisierung der Bewilligungen durch die Kantone.
Die Kantone BL, GR, LU, NW, SH sowie KBNL und VKCS bef¸rworten, dass die Kantone die Verwendung im Einzelfall zu ¸berpr¸fen und bewilligen haben. Der Kanton LU weist darauf hin, dass eine Erneuerungen von Notfallzulassungen an Kriterien zu kn¸pfen ist, damit sie nicht verstetigt. F¸r die Kantone BE, BS, GE, SH, TG, TI, ZH sowie GLP, kantonale Fachstellen Chemikalien und VSA ist wichtig, dass bei einer Notfallzulassung auch die Reinheitskriterien gem‰ss Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe d ber¸cksichtigt werden. Auch der Kanton AG beantragt, dass der mˆgliche Umfang von Notfallzulassungen und die Ausschlusskriterien klarer beschrieben und enger eingegrenzt werden sollen, damit diese nicht zur Umgehung der regul‰ren Zulassungen genutzt werden kˆnnen. Im Weiteren weisen die Kantone AG und TG darauf hin, dass diese Zulassungen sachlich mit den Anwendungsbewilligungen gem‰ss Artikel 4 Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung (ChemRRV) verwandt sind und es zweckm‰ssig w‰re, wenn die vorliegende Bewilligung als solche ausformuliert und in die ChemRRV verschoben w¸rde.
4Aqua, apisuisse, Aqua Viva, ƒrztinnen und ƒrzte f¸r Umweltschutz, Bioterra, Biovision Stiftung f¸r ˆkologische Entwicklung, BirdLife Schweiz, FachFrauen Umwelt, Greenpeace Schweiz, Kantonaler Bienenz¸chterverein Schaffhausen, Naturfreunde Schweiz, Naturwaldstiftung, Pro Natura, Schweizerischer Fischerei-Verband, Stiftung Pusch, Stiftung Future 3, Stiftung zum Schutze unserer Flederm‰use in der