Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 49 Seiten

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Sciencesindustries, SwissBeef, swisspatat, St. Galler Bauernverband, Syngenta, Verband Lohnunternehmer Schweiz, VSKP und der Z¸rcher Bauernverband f¸hren aus, dass die Umsetzung des Parteistellungsverfahrens unbefriedigend ist und zu unnˆtigen Verzˆgerungen im Zulassungsprozess f¸hrt. Sie beantragen deshalb eine grundlegende Neukonzeption der Parteistellung im Verfahren in Artikel 65. Der Z¸rcher Bauernverband fordert die Streichung von Absatz 1 Buchstabe b. Der Verband Schweizer Gem¸seproduzenten begr¸sst es, dass bei Notfallzulassungen die Parteistellung ausgeschlossen ist. Zudem beantragen sie die Ausnahmen auszudehnen.

Aargauer Obstverband, Arbeitsgemeinschaft Zentralschweizer Obstproduzenten, INTERPROFESSION DES FRUITS ET LEGUMES DU VALAIS, Kantonaler Obstbau-Verein Uri, Obstbauring Graub¸nden, Obstbauverein Kanton Schwyz, Verband Berner Fr¸chte, Schweizer Obstverband, St. Galler Bauernverband, St. Galler Obstverband, St. Galler Beerenvereinigung, Thurgauer Obstverband und Union fruitiËre lÈmanique stellen fest, dass je nach Resistenzsituation f¸r die Bew‰ltigung einer Notfallsituation mehr als ein Wirkstoff notwendig ist. Sie beantragen eine entsprechende ƒnderung in Absatz 2 Buchstabe c. Die EFBS fragt, ob Gesuche f¸r Versuche zu Forschungs- und Entwicklungszwecken publiziert werden, falls nicht, m¸sste dies wohl erg‰nzt werden in Absatz 2.

Die in Artikel 65 vorgesehenen Fristen sind nicht transparent, weshalb die Kantone LU, ZG sowie, Agrarallianz, FIBL, IBMA SWITZERLAND, Kleinbauern-Vereinigung, PromÈterre und SPS eine Pr‰zisierung und Angleichung an das europ‰ische Recht fordern. Der Bauernverband Appenzell Ausserrhoden, Bayer Schweiz, Chambre d’agriculture du Jura Bernois, Compo Jardin AG, FÈdÈration suisse pour le dÈveloppement d'une vitiviniculture durable, FÈdÈration suisse des producteurs de cÈrÈales, Glarner Bauernverband, Landtechnik Schweiz, Luzerner B‰uerinnen- und Bauernverband, Omya, SVB, Schweizer Zucker, Schweizerischer Saatgutproduzenten-Verband, Schweizerischer Verband der Zuckerr¸benpflanzer, Schweizerischer Weinbauernverband SWBV, Sciencesindustries, SwissBeef, swisspatat, St. Galler Bauernverband, Syngenta, Verband Lohnunternehmer Schweiz und VSKP beantragen, dass die Fristen je nach Art des Gesuches und auch f¸r Verwaltungsarbeiten festgelegt werden. Dagegen fordern 4Aqua, apisuisse, Aqua Viva, ƒrztinnen und ƒrzte f¸r Umweltschutz, Bioterra, Biovision Stiftung f¸r ˆkologische Entwicklung, BirdLife Schweiz, FachFrauen Umwelt, Greenpeace Schweiz, Kantonaler Bienenz¸chterverein Schaffhausen, Naturfreunde Schweiz, Naturwaldstiftung, Pro Natura, Schweizerischer Fischerei-Verband, Stiftung Pusch, Stiftung Future 3, Stiftung zum Schutze unserer Flederm‰use in der Schweiz, Verband Bernischer Bienenz¸chtervereine, Verband Thurgauer Bienenz¸chtervereine, Verein Landwirtschaft mit Zukunft, Verein ohne Gift, Vision Landwirtschaft und WWF Schweiz die Fristen komplett zu streichen. Sie begr¸nden dies damit, dass es nicht sein darf und rechtsverletzend w‰re, wenn die Gesuchspr¸fung durch solche Fristen zulasten der Gesundheit der Menschen und Biodiversit‰t verschlechtert wird, weil die Gesuche mit viel zu wenig Personal in viel zu kurzer Zeit behandelt werden m¸ssen

7. Abschnitt: Erneuerung und ‹berpr¸fung der Zulassung (Artikel 69-70)

4Aqua, apisuisse, Aqua Viva, ƒrztinnen und ƒrzte f¸r Umweltschutz, Bioterra, Biovision Stiftung f¸r ˆkologische Entwicklung, BirdLife Schweiz, FachFrauen Umwelt, Greenpeace Schweiz, Kantonaler Bienenz¸chterverein Schaffhausen, Naturfreunde Schweiz, Naturwaldstiftung, Pro Natura, Schweizerischer Fischerei-Verband, Stiftung Pusch, Stiftung Future 3, Stiftung zum Schutze unserer Flederm‰use in der Schweiz, Verband Bernischer Bienenz¸chtervereine, Verband Thurgauer Bienenz¸chtervereine, Verein Landwirtschaft mit Zukunft, Verein ohne Gift, Vision Landwirtschaft und WWF Schweiz beantragen Anpassungen in Artikel 69. So soll auch bei rechtzeitiger Gesuchstellung eine Bewilligung automatisch auslaufen, wenn die Zulassungsstelle die Gesuche nicht innert einer bestimmten Frist abarbeitet. Im Weiteren sollen Fristverl‰ngerungen in Absatz 3 befristet werden und in Absatz 4 soll der 2. Satz gestrichen werden, da auch Artikel 45 gestrichen werden muss.