Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/94: Änderung von Verordnungen im Lebensmittelbereich sowie im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten · 4 Seiten
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Übersicht
Die neue Verordnung des EDI über die Länderliste für die Einfuhr für Pelz und Pelzprodukte trägt zur Umsetzung des Auftrags des Bundesrates, eine Vernehmlassungsvorlage für ein Einfuhrverbot für tierquäle-
risch erzeugte Pelze und Pelzprodukte auszuarbeiten, bei.
Ausgangslage
Der Bundesrat hat am 5. April 2023 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage für ein Einfuhrverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze und Pelzprodukte auszuarbeiten. Die Umsetzung des Auftrags erfordert eine Änderung der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten (EDAV-DS; SR 916.443.10) und der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island, und Norwegen sowie Nordirland (EDAV-EU; SR 916.443.11). Diese Änderung statuiert das Einfuhrverbot für sog. tierquälerisch hergestellte Pelze und Pelzprodukte und sieht u.a. vor, dass das EDI eine Liste derjenigen Länder erstellt, deren Gesetzgebung die als tierquälerisch geltenden Produktionsmethoden für die Gewinnung von Pelz verbietet (EDI-Länderliste Pelz).
Inhalt der Vorlage
Gestützt auf die Änderung der EDAV-DS und die EDAV-EU enthält die Verordnung die EDI-Länderliste Pelz.